Archivierte Artikel: Die enthaltenen Informationen sind möglicherweise veraltet.

KPÖ präsentiert Mindestsicherungsrechner

Ansprüche online selbst berechnen - Vergleich mit Sozialhilfe auf Knopfdruck

Sozialarbeiterin Karin Gruber und Klubobfrau Claudia Klimt-Weithaler

Die neue Mindestsicherung - in der Steiermark ab 1. März 2011 in Kraft - wird zu Verunsicherung führen und es potenziellen Bezieherinnen und Beziehern noch schwerer machen, ihre Ansprüche richtig einzuschätzen. Deshalb bietet die KPÖ ab sofort einen Mindestsicherungsrechner im Internet an, mit dem jeder selbst eventuelle Ansprüche berechnen kann.

Viele Menschen, die bisher um Sozialhilfe angesucht haben, werden von Behörden um ihren Anspruch gebracht. Betroffene werden oft Opfer von willkürlichen oder schlicht falschen Entscheidungen, sie werden obendrein häufig schlecht behandelt. Das zeigen die dutzenden Berufungen und Höchstgerichtsbeschwerden, die die KPÖ für Betroffene gewonnen hat.

Es ist nicht davon auszugehen, dass sich daran mit der Einführung der Mindestsicherung etwas ändern wird – im Gegenteil: Die neue Rechtslage wird zu Verunsicherung auf beiden Seiten führen und es potenziellen Bezieherinnen und Beziehern noch schwerer machen, ihre Ansprüche richtig einzuschätzen. Da sich mit der Mindestsicherung – neben der Wiedereinführung des Regresses – in jedem Fall finanzielle Verschlechterungen ergeben, ist es besonders wichtig, dass alle Anspruchsberechtigten die Wahrung ihrer Rechte überprüfen können. Über 15.000 Personen haben dieses Angebot in Anspruch genommen, seit der Rechner vor einem Jahr online gegangen ist. (Gezählt wurden individuelle IP-Adressen, nicht bloße Zugriffszahlen.)

An wen richtet sich das Angebot? Die Stigmatisierung als „Gescheiterte“ und „Sozialschmarotzer“ ist noch in vielen Köpfen vorhanden, obwohl die Zahl der Anspruchsberechtigten mittlerweile weit in Gesellschaftsschichten reicht, die vor kurzem noch zur gut abgesicherten Mittelschicht gezählt wurden. Der Mindestsicherungsrechner erlaubt eine unverbindliche anonyme Prüfung, ob eine Antragstellung Sinn hat. Und Betroffene, die bereits Sozialhilfe bezogen haben, aber (oft zu Recht) glauben, zu wenig zuerkannt bekommen zu haben, können den Bescheid einer umstandslosen Prüfung unterziehen.

Der Rechner soll auch eine Hilfestellung für MitarbeiterInnen gemeinnütziger Organisationen oder Personen, die im Sozialbereich tätig sind, liefern. Menschen, die keinen Zugang zum Internet haben oder sich mit der Bedienung von Computern schwer tun, werden oft von anderen unterstützt, die mit dem Mindestsicherungsrechner dazu ein neues Instrument vorfinden.

Mit dem Mindestsicherungsrechner ist es auch möglich, das neue dem alten System der Sozialhilfe gegenüberzustellen. Eine Parallelrechnung ermöglicht es, die Höhe der Ansprüche zu vergleichen. Damit soll deutlich gemacht werden, dass das „Verschlechterungsverbot“ in der Steiermark nicht eingehalten wird und die Mindestsicherung für alle Betroffenen finanzielle Einbußen bringen wird.

Zum Mindestsicherungsrechner

 

Hier die Petition unterschreiben: Keine Verschlechterungen durch die Mindestsicherung!




 

Veröffentlicht: 25. Februar 2011

Archivierte Artikel: Die enthaltenen Informationen sind möglicherweise veraltet.