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KPÖ nimmt Missstände im Sozial- und Gesundheitsressort ins Visier

Volksanwaltschaft spricht von „Vollzugschaos“ und der „generellen Verweigerung von Hilfen“ in der Steiermark

Heftige Kritik übt der jüngste Bericht der Volksanwaltschaft an der steirischen Landesregierung. In zahlreichen Beispielen wird aufgezeigt, welche Mängel die Sozialgesetzgebung in der Steiermark aufweist, auf die auch die KPÖ immer wieder hinweist. Die KPÖ hat deshalb in der Landtagssitzung am 13. November 2012 insgesamt 54 Fragen an Den Soziallandesrat bzw. die Gesundheitslandesrätin gerichtet.

Die Beantwortung der Fragen durch LH-Stv. Schrittwieser, der auch die zum Zeitpunkt der Dringlichen Anfrage entschuldigte Landesrätin Edlinger-Ploder vertrat, fiel auch Sicht der KPÖ-Abgeordneten enttäuschend aus. „LR Schrittwieser weigert sich, die von der Volksanwaltschaft erhobenen Vorwürfe auch nur zur Kenntnis zu nehmen. Probleme werden aber nicht gelöst, indem man sie leugnet“, so die Klubobfrau der KPÖ, Claudia Klimt-Weithaler. Ein Bekenntnis, die Mängel in Gesetzgebung von Vollzug schnellstmöglich zu reparieren, ist ausgeblieben.

Aus dem Bericht zitierte KPÖ-Klubobfrau Claudia Klimt-Weithaler den Fall einer Pensionistin, die durch die Einführung der Mindestsicherung keinerlei Unterstützung mehr bekommt und nun finanziell vollkommen von ihrem Sohn abhängig ist. Ein arbeitsloser Grazer bekam keine Unterstützung, weil er das Einkommen seiner Eltern nicht nachweisen konnte. Dass der Kontakt vor vielen Jahren abgebrochen war, interessierte niemanden. Noch schlimmer: Einer Frau, die vor ihrem gewalttätigen Mann ins Frauenhaus flüchtete, wurde Unterstützung verweigert, weil sie nicht bereit war, ihren Mann auf Unterhalt zu klagen.

Auch der Pflegeregress wird im Bericht mehrfach thematisiert. Erst vor kurzem hat auch der UVS dem Höchstgericht nahegelegt, das betreffende Gesetz zu ändern, da Teile davon verfassungswidrig seien. Die Volksanwaltschaft spricht in diesem Zusammenhang von einem „Vollzugschaos“. Neben der langen Verfahrensdauer bei Anträgen auf Mindestsicherung wird von der VA weiters das Nichtausstellen von Bescheiden kritisiert – dadurch können Betroffene nicht berufen und haben keine Möglichkeit, zu ihrem Recht zu kommen. Hier spricht die Volksanwaltschaft von der generellen Verweigerung von Hilfen in besonderen Lebenslagen.

Zu massiven Verschlechterungen ist es besonders für Menschen mit Behinderung gekommen, insbesondere bei Kindern mit schweren psychischen Behinderungen stellt die Volksanwaltschaft „schwere Versorgungslücken“ fest.

Auch drei Entschließungsanträge der KPÖ, die die Behebung verschiedener Missstände im Bereich der Pflege und der Mindestsicherung zum Inhalt hatten, blieben in der Minderheit.

Bericht der Volksanwaltschaft

Veröffentlicht: 13. November 2012

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