Archivierte Artikel: Die enthaltenen Informationen sind möglicherweise veraltet.

KPÖ-Initiative bei Sozialhilfegesetz bringt Gerechtigkeit für viele Steirerinnen und Steirer

Claudia Klimt-Weithaler freut sich über KPÖ-Erfolg

Als großen Erfolg wertet Claudia Klimt-Weithaler, Sozialsprecherin der KPÖ im steirischen Landtag, die in der Landtagssitzung am Dienstag auf Antrag der KPÖ beschlossene Änderung im Sozialhilfegesetz. Die alte Fassung überließ es den einzelnen Bezirkshauptmannschaften, ob sie den Anspruchsberechtigten die volle ihnen zustehende Summe ausbezahlten oder nicht.


Hauptbetroffene sind Menschen, die von Notstandshilfe, Arbeitslosengeld oder Unterhaltszahlungen leben und zusätzlich um Sozialhilfe ansuchen müssen, um wenigstens das Existenzminimum zu erreichen. Unterhaltszahlungen und Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe sind nur 12 Mal pro Jahr zu leisten, die Sozialhilfe in Höhe des Existenzminimums steht den Anspruchsberechtigten hingegen 14 Mal zu. Die Auszahlung des Differenzbetrags wurde in den steirischen Bezirken unterschiedlich gehandhabt.

 

Durch die Änderung des Sozialhilfegesetzes ist klar formuliert, dass alle Betroffenen 14 Mal pro Jahr Anspruch auf eine Auszahlung in Höhe des jeweils geltenden Existenzminimums haben.

 

Claudia Klimt-Weithaler: „Durch diese Änderung müssen alle Sozialhilfestellen jenen Betrag auszahlen, der den Betroffenen tatsächlich zusteht. Für die Betroffenen kann das je nach Höhe der Sozialhilfe einen großen Unterschied ausmachen. Wir freuen uns, dass es endlich eine klare Regelung gibt, durch die alle Steirerinnen und Steirer, die auf Sozialhilfe angewiesen sind, nun zu ihrem Recht kommen.“

Veröffentlicht: 18. Januar 2007

Archivierte Artikel: Die enthaltenen Informationen sind möglicherweise veraltet.