KPÖ für Strombonus und transparente Stromrechnungen
Strafanzeige gegen STEWEAG-STEG zurückgelegt
Die KPÖ Steiermark hat einen Haushaltskurs der STEWEAG-STEG (SSG) bei einer Strafanzeige gegen dieses Unternehmen juristisch unterstützt. Grund der Anzeige awar das Bestehen des Verdachtes, dass die SSG einerseits der Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit widersprechende Systemnutzungstarife bzw. nicht vorgesehene Arten von Tarifen vorgeschrieben habe bzw. durch das bisherige Ausweisen von "All inclusive-Preisen" in ihren Rechnungen es dem Kunden verunmöglicht wird, den von der SSG vorgeschriebenen Energiepreis für die allfällige Wahl eines anderen Energielieferanten zu bestimmen. Außerdem wurde die mit 1.1.2006 wirksam gewerdene Netztarifsenkung nach Meinung des Anzeigers nicht an die Kunden weitergegeben.
Die Staatsanwaltschaft hat nach Einholen einer Stellungnahme der SSG die Anzeige zurückgelegt. Was die Senkung der Netztarife mit 1.1.2006 betrifft, argumentiert die SSG in ihrer Stellungnahme im Wesentlichen damit, dass mit den Kunden ein Gesamtpreis vereinbart wurde bzw. die SSG in diesen Gesamtpreis bereits eine zu erwartende Netzpreissenkung von 4,5 % eingerechnet habe. Andererseits, so die Argumentation der SSG, habe der anzeigende Kunde die Rechnungen der SSG anerkannt und im vollen Umfang bezahlt.
Nichts desto trotz wirft die KPÖ der SSG vor, dass sie seit Jahren ihre Haushaltskunden durch die Vermischung von Energiepreisen und Netzkosten verwirrt. Daraus resultiert, dass die Kunden niemals die wahre Größe der Energiepreise bzw. die tatsächlichen Energiepreissteigerungen, bei gleichzeitig durch den Regulator gesenkten Kosten der Netznutzung, ersehen können. Obwohl die fixen und variablen Kosten für den Energiebezug in den diversen Select Modellen der SSG während der letzten Jahre im zweistelligen Prozentbereich gestiegen sind, kann die SSG ihren Select-Kunden eine Gesamtpreiserhöung im lediglich einstelligen Prozentbereich kommunizieren. Das deshalb, da Netz- und Energiepreise auf den Stromrechnungen vermischt werden und die Netzpreise vom Regulator laufend gesenkt wurden.
Die Staatsanwaltschaft hat nach Einholen einer Stellungnahme der SSG die Anzeige zurückgelegt. Was die Senkung der Netztarife mit 1.1.2006 betrifft, argumentiert die SSG in ihrer Stellungnahme im Wesentlichen damit, dass mit den Kunden ein Gesamtpreis vereinbart wurde bzw. die SSG in diesen Gesamtpreis bereits eine zu erwartende Netzpreissenkung von 4,5 % eingerechnet habe. Andererseits, so die Argumentation der SSG, habe der anzeigende Kunde die Rechnungen der SSG anerkannt und im vollen Umfang bezahlt.
Nichts desto trotz wirft die KPÖ der SSG vor, dass sie seit Jahren ihre Haushaltskunden durch die Vermischung von Energiepreisen und Netzkosten verwirrt. Daraus resultiert, dass die Kunden niemals die wahre Größe der Energiepreise bzw. die tatsächlichen Energiepreissteigerungen, bei gleichzeitig durch den Regulator gesenkten Kosten der Netznutzung, ersehen können. Obwohl die fixen und variablen Kosten für den Energiebezug in den diversen Select Modellen der SSG während der letzten Jahre im zweistelligen Prozentbereich gestiegen sind, kann die SSG ihren Select-Kunden eine Gesamtpreiserhöung im lediglich einstelligen Prozentbereich kommunizieren. Das deshalb, da Netz- und Energiepreise auf den Stromrechnungen vermischt werden und die Netzpreise vom Regulator laufend gesenkt wurden.
Seit 1.1. 2006 müssen die Elektrizitätsunternehmen den Netzbetrieb und den Energieverkauf trennen, womit der Kunde zwei Vertragspartner hat. Diese Trennung hat die SSG nachvollzogen, obwohl sie weiterhin All-inclusive-Preise verrechnet hat. Erst duch eine Novelle des ELWOG (Elektrizitätswitschaftsorganisationsgesetz) mit 1.1. 2007 müssen die Netz- und Energiekosten nun auch auf den Rechnungen getrennt ausgewiesen werden, was die E-Control seit Jahren in Form von Musterrechnungen fordert, die SSG durch ihr "All-Inklusive-Preise" nie umgesetzt hat.
Die KPÖ fordert:
* Getrennte Ausweisung der Netz- und Energiekosten auf den Stromrechnungen der SSG. Generell sind die Stromrechnungen so transparent zu gestalten, dass sie auch von Nicht-Experten nachvollzogen werden können.
* Installierung eines Tarifbeirates;
* Ausschüttung eines Strombonus an alle Haushaltskunden der SSG (bereits 2005 mehrheitlich vom Landtag beschlossen).
Veröffentlicht: 30. Mai 2009