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KPÖ für schnelle Verfassungsänderung: Proporz abschaffen ohne Konvent

Kaltenegger: „Langes Zuwarten, Neuwahldrohungen und ständiges Hickhack werden Probleme nicht lösen.“

"Ein Berg hat gekreißt und ein – totes – Mäuslein ward geboren", so könnte man die kurze Geschichte des Steiermark-Konvents auf den Punkt bringen. Das sagte KPÖ-Klubobmann Ernest Kaltenegger nach dem Sonderlandtag am 25. September. Kaltenegger begründet seine Ablehnung des Verfassungskonvents mit dem großen – auch finanziellen – Aufwand, der in keiner Relation zu den möglichen Änderungen stehe.

Das war auch der Grund, warum die KPÖ im Juli dem Antrag von SPÖ und ÖVP nicht zustimmte. „Wenn der politische Wille zur Abschaffung des Proporzes bei gleichzeitiger Stärkung der Minderheitenrechte vorhanden ist, dann können wir die notwendigen Gesetzesänderungen auf direktem Weg – ohne kostspielige Beschäftigung ganzer Heerscharen von Experten – selbst herbeiführen. Hier zeigt sich, dass die Launen von Politikern der Großparteien sehr kostspielig für die Bevölkerung sein können“, betont der KPÖ-Klubobmann.

Die wichtigsten KPÖ-Anliegen bei einer notwendigen Verfassungsänderung:

• Abschaffung des Proporzes bei einer gleichzeitigen Stärkung der Minderheitenrechte, um eine wirksame Kontrolle der Regierenden zu ermöglichen.
• Ausbau der direkten Demokratie und der Volksrechte. Rücknahme der 2005 beschlossenen Erschwernisse für Volksinitiativen, die nun de facto nicht mehr möglich sind.
• Verbesserung des Zuganges zum Recht auch für nicht vermögende Bürgerinnen und Bürger durch Schaffung einer Landesvolksanwaltschaft.
• Ein demokratisches und minderheitenfreundliches Wahlrecht, welches es nicht so leicht macht, dass künftig nur noch der zwei Großparteien im Landtag vertreten sind. Ein Gedanke, der gerade in diesen Tagen erschauern lässt.

Diese Punkte gehören nach Meinung der KPÖ dringend im Verfassungsausschuss und letztendlich im Landtag behandelt. Entsprechende Anträge wurden von uns, aber auch von anderen Parteien eingebracht. Alle diese Punkte können – guten Willen vorausgesetzt – sehr rasch und ohne aufwändigen Konvent beraten und zur allfälligen Beschlussfassung dem Landtag vorgelegt werden.

15. Oktober 2007