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KPÖ für Einrichtung einer Landesvolksanwaltschaft

Kaltenegger für Vermittlungsstelle des Landes zwischen BürgerInnen und Behörden

„Auch jenen Menschen, die sich keinen Anwalt leisten können, zu ihrem Recht zu verhelfen, war immer ein Anliegen der KPÖ.“ Das erklärte KPÖ-Klubobmann Ernest Kaltenegger im Rahmen einer Pressekonferenz am 7. März 2007. Der Landtagsklub der KPÖ möchte die Einführung einer Landesvolksanwaltschaft (LVA) nach Vorarlberger Beispiel durchsetzen.

Im aktuellen Bericht an den Steiermärkischen Landtag weist die Volksanwaltschaft darauf hin, dass in den Jahren 2003-05 945 Beschwerden über die Landes- und Gemeindeverwaltung an sie herangetragen wurden (gegenüber 1739 Fällen betreffend die Bundesverwaltung). Das bedeutet eine deutliche Steigerung gegenüber allen vorhergegangenen Jahren. Die Volksanwälte des Bundes führen zwar Sprechtage in den Bundesländern durch, sind aber nur zwei- bis dreimal pro Jahr vor Ort anzutreffen.

 

In Vorarlberg und Tirol wurde bereits 1985 eine Landesvolksanwaltschaft LVA eingeführt, die sich seitdem bestens bewährt hat. Der größte Vorteil liegt in der Nähe zu den Bürgerinnen und Bürgern. Gerade sozial benachteiligte Personen haben oft Schwierigkeiten, ihre Beschwerden schriftlich einzubringen. In Vorarlberg wird die Mehrheit der Verfahren aufgrund eines mündlichen Vorbringens eingeleitet.

 

* Die Landesvolksanwaltschaft (LVA) ist für die Kontrolle aller Verwaltungsangelegenheiten des Landes und der Gemeinden zuständig.

*   Die LVA soll berechtigt sein, beim Verfassungsgerichtshof die Prüfung der Gesetzmäßigkeit von Verordnungen, die im Bereich der Verwaltung des Landes ergehen, zu beantragen.

*  Die Landesvolksanwaltschaft soll verpflichtet sein, die ihr vorgetragenen Anregungen und Beschwerden, die nicht in ihre Zuständigkeit fallen, an die in Betracht kommenden Organe weiterzuleiten.



Argumente:

 

  • persönliche Nähe zu den BürgerInnen; die Landesvolksanwaltschaft (LVA) kennt die Gepflogenheiten des Landes und der Beamten.
  • Volksanwaltschaft (VA) des Bundes hält nur wenige Sprechtage im Jahr in der Steiermark ab.
  • Keine schriftlichen Eingaben nötig, d.h. Hemmnis für die Inanspruchnahme der VA fällt weg.
  • Zuständigkeitsprobleme werden dadurch gelöst, dass die LVA Beschwerden außerhalb ihrer Zuständigkeit weiter zu leiten hat; die Bürger können also auch solche Beschwerden bei der leichter zu erreichenden LVA einbringen – die Einführung der LVA in Vorarlberg hat dadurch sogar zu einer höheren Inanspruchnahme der VA des Bundes geführt.

 

Forderungen

 

  • LVA darf – im Unterschied zur VA auf Bundesebene – nicht einer Partei zuordenbar sein. In Vorarlberg wird der LVA mit ¾-Mehrheit vom Landtag gewählt.
  • LVA muss dem Landtag untergeordnet sein – nicht der Landesregierung.
  • LVA muss zuständig sein für alle Verwaltungsangelegenheiten von Land und Gemeinden – auch ausgegliederte, die im Auftrag von Land oder Gemeinden von anderen Rechtspersonen besorgt werden.
  • LVA muss berechtigt sein, beim VfGH die Prüfung von Verordnungen des Landes zu beantragen.
  • eine gemeinsame Anlaufstelle für LVA und die verschiedenen Anwaltschaften, wie Patienten-, Umweltanwaltschaft u.a. („Bürgerberatungszentrum“) soll geschaffen werden.
  • LVA soll gemeinsame Sprechtage mit der VA abhalten und verpflichtet sein, Beschwerden außerhalb seiner Zuständigkeit weiterzuleiten.

 

Veröffentlicht: 7. März 2007

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