Archivierte Artikel: Die enthaltenen Informationen sind möglicherweise veraltet.

KPÖ fordert neue Möglichkeiten für Landesrechnungshof

LAbg. Murgg (KPÖ): „Kontrolllücken schließen!“

Die Kontrolle durch den Landesrechnungshof ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass öffentliche Mittel sparsam, wirtschaftlich und zweckmäßig eingesetzt werden. Seine Möglichkeiten sind aber in vielen Fällen stark eingeschränkt. KPÖ-Kontrollsprecher LAbg. Werner Murgg bringt daher einen Antrag in den Landtag ein, die Kompetenzen des Rechnungshofes auszuweiten.

Durch eine Änderung der Bundesverfassung eröffnet sich dem Landtag Steiermark die Möglichkeit, vom Landesrechnungshof auch Gemeinden unter 10.000 EinwohnerInnen prüfen zu lassen. Derzeit können diese Gemeinden nur sehr eingeschränkt geprüft werden.

Ein weiterer offener Punkt bei der Kontrolle der Landesfinanzen ist der Rechnungsabschluss des Landes. Durch diesen kann detailliert gezeigt werden, inwieweit das Landesbudget eingehalten wurde und in welchen Bereichen es zu Über- oder Unterschreitungen gekommen ist. Es müsste dafür sichergestellt werden, dass der Rechnungsabschluss dem Landesrechnungshof früh genug zur Verfügung gestellt und die Frist für Stellungnahmen verkürzt wird.

Um sicherzustellen, dass die Tätigkeit des Landesrechnungshofes sparsam und effizient erfolgen kann, ist es außerdem an der Zeit, das generelle Diskontinuitätsprinzip auf Berichte des Landesrechnungshofes abzuschaffen. Das bedeutet, dass zum Ende einer Gesetzgebungsperiode noch offene Prüfungen nicht mehr automatisch „verfallen“, sondern weiter behandelt werden können.

LAbg. Murgg (KPÖ): „Viele Beschränkungen des Rechnungshofes bestehen vor allem aufgrund politischer Rücksichten im Umfeld der Regierungsparteien. Der Antrag der KPÖ würde für mehr Transparenz sorgen und wichtige Kontrolllücke schließen.“

Veröffentlicht: 2. Oktober 2012

Archivierte Artikel: Die enthaltenen Informationen sind möglicherweise veraltet.