Archivierte Artikel: Die enthaltenen Informationen sind möglicherweise veraltet.

KPÖ fordert Maßnahmen gegen steigende Armut

Claudia Klimt-Weithaler: „Neue Gelegenheit für Regierung, Verschlechterungen bei der Mindestsicherung rückgängig zu machen“

Am Mittwoch endete die Österreichische Armutskonferenz 2015. Ein Schwerpunkt war die Mindestsicherung, die nun zwischen Bund und Ländern neu verhandelt werden muss. Die KPÖ fordert die steirische Landesregierung auf, dabei die 2011 eingeführten Verschlechterungen endlich rückgängig zu machen.

In der Steiermark ist die Mindestsicherung für alle Betroffenen niedriger ist als die bis 2011 ausbezahlte Sozialhilfe. Und das, obwohl ein „Verschlechterungsverbot“ ausdrücklich vorgesehen war. Sie liegt deutlich unter der offiziellen Armutsgrenze (ca. 1100 Euro). Auch der steirische Caritasdirektor Küberl hat vor kurzem eine Reform der Mindestsicherung gefordert.

Die KPÖ hat einen Antrag in den Landtag eingebracht, in dem sie die Regierung auffordert, bei der Neufassung des Mindestsicherungsgesetzes endlich die Verschlechterungen zurückzunehmen und aktive Maßnahmen gegen die steigende Armut in unserem Bundesland zu setzen. 156.000 Steirerinnen und Steirer lebten 2014 an oder unter der Armutsgrenze. Ohne die sozialen Sicherungssysteme läge die Armutsgefährdung bei 45 %, da die Einkommen viel langsamer gewachsen sind als die Preise und in vielen Fällen real sogar gesunken sind. Die Zahl steigt, vor allem aufgrund des starken Anstiegs der Arbeitslosigkeit und prekärer Beschäftigungsverhältnisse, weiter an.

KPÖ-Klubobfrau Claudia Klimt-Weithaler: „Armut und Arbeitslosigkeit sucht sich niemand freiwillig aus. Von der Mindestsicherung kann kein Mensch gut leben. Zumindest die Verschlechterungen aus dem Jahr 2011 müssen endlich zurückgenommen werden. Leider zeigt die steirische Landesregierung kein Interesse an einer Bekämpfung der zunehmenden Armut.“

Klimt-Weithaler kritisiert den unter LH Voves durchgeführten Sozialabbau und fordert die Landesregierung auf, ihre soziale Verantwortung wahrzunehmen und die Kürzungen im Sozialbereich zurückzunehmen. Einige Beispiele:
• Die 2011 eingeführte Mindestsicherung stellt die Bezieherinnen und Bezieher gegenüber der vorher geltenden Sozialhilfe schlechter.
• Seit dem Budget 2011/2012 werden sowohl die Mittel für Menschen mit Behinderung drastisch gekürzt, genauso, wie jene in der Jugendwohlfahrt.
• Die Einführung von Kindergartengebühren und des inzwischen wieder abgeschafften Regresses für Angehörige stellen eine starke Belastung für Familien dar.
• Die Wohnbeihilfe wurde gekürzt, Nachbesserungen blieben stets unter dem Niveau des Jahres 2011.

26. Februar 2015