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KPÖ-Erfolg: Land wird Einmalzahlung für Arbeitslose nicht einkassieren

Land verzichtet auf unsoziale Belastung von Arbeitslosen

Sehr viele Arbeitslose sind sogenannte „Aufstocker“. Das bedeutet, dass ihr Arbeitslosengeld unter dem Mindestsicherungsrichtsatz von 917 Euro liegt. Sie bekommen die Differenz von den Sozialämtern ausbezahlt. Durch die Erhöhung der Notstandshilfe in der Coronakrise wäre dieser Gruppe die Mindestsicherung gekürzt worden. Die KPÖ forderte die Landesregierung am 17. Juni auf, darauf zu verzichten. Nun reagiert die Landesregierung, die Betroffenen gehen somit nicht leer aus.

Das Ziel, die Not zu verringern, wäre andernfalls eindeutig verfehlt worden. KPÖ-Klubobfrau Claudia Klimt-Weithaler hat sich im Landtag dafür stark gemacht, dass den Betroffenen das Geld nicht sofort wieder abgezogen wird. Auch bei der Wohnunterstützung, wo die selbe Problematik besteht, wird eine Regelung gefunden, verspricht die Landesregierung.

Weiterhin besteht das Problem allerdings bei der – während der Corona-Krise – erhöhten Notstandshilfe. „Wer erhöhten Notstand bezieht und trotzdem aufstocken muss, bekommt weniger Mindestsicherung und weniger Wohnunterstützung. Das wäre mit gutem Willen auch lösbar gewesen. Insgesamt ist aber positiv, dass das Land in letzter Sekunde doch noch reagiert und den Betroffenen nicht wieder wegnimmt, was sie vorher an Hilfe erhalten haben“, sagt Klimt-Weithaler. Insgesamt ist erfreulich, dass nun mehr vom erhöhten Notstand und von der Einmalzahlung bei jenen bleibt, die die Hilfe am dringendsten brauchen.

Bei der so genannten Einmalzahlung an Arbeitslose in der Höhe von 450 Euro hat die Bundesregierung gesetzliche Maßnahmen veranlasst, damit die finanzielle Hilfe nicht sofort „aufgefressen“ wird. Sie gilt als nicht anrechenbare Leistung gemäß § 7 Abs. 5 des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes.

Veröffentlicht: 7. Juli 2020

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