KPÖ-Erfolg im steirischen Sozialwesen: Wartezeiten ab 2010 deutlich verkürzt
KPÖ-LAbg. Klimt-Weithaler: „Änderung wird spürbare Verbesserung bringen“ – Frist von 6 auf 3 Monate verkürzt
Einen großen Durchbruch erzielte die KPÖ nach längeren Verhandlungen im für das Sozialhilfegesetz zuständigen Ausschuss des steirischen Landtags. Die Fristen für Anträge auf Sozialhilfe („Sicherung des Lebensbedarfs“, ausgenommen der Bereich der Pflege) werden mit 1.1.2010 von sechs auf drei Monate verkürzt.
Die Sozialsprecherin des KPÖ-Landtagsklubs, LAbg. Claudia Klimt-Weithaler: „Die Verkürzung der Frist von sechs auf drei Monate ist ein großer Fortschritt für alle Betroffenen. Wer in eine Notlage gerät, kann nicht ein halbes Jahr auf Hilfe warten, drei Monate bedeuten ohnehin, so sie voll ausgeschöpft werden, eine beträchtliche Wartezeit für Menschen, die aufgrund unterschiedlichster Umstände ihren Lebensunterhalt nicht mehr selbst bestreiten können.“
Veröffentlicht: 24. Juni 2009