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KPÖ: Eigenwerbung der Landesregierung kostet Millionen

Regierung predigt Ausgabenkürzungen und schöpft bei Eigenwerbung aus dem Vollen

Über 1,1 Mio. Euro gaben die Regierungsmitglieder Buchmann, Drexler, Schickhofer, Schützenhöfer und Vollath im Jahr 2014 für „Öffentlichkeitsarbeit“, also Eigenwerbung, aus. Von den Regierungsmitgliedern Kurzmann, Seitinger, Schrittwieser und Voves lagen noch keine Zahlen vor. In den vergangenen Jahren wurden teilweise noch höhere Summen ausgegeben. Das kritisierte KPÖ-Klubobfrau Claudia Klimt-Weithaler.

Klimt-Weithaler wirft der Regierung in Anbetracht der andauernden Kürzungen auf Kosten der Bevölkerung vor, Wasser zu predigen und Wein zu trinken: „Einerseits wird bei Menschen gespart, die es ohnehin nicht leicht haben. Andererseits wirft die Regierung für Eigenwerbung das Geld zum Fenster hinaus. Offenbar möchte die Regierung das Vertrauen, das sie bei der Bevölkerung verspielt hat, durch Inserate zurückkaufen.“

 

Die KPÖ versuchte bereits im Jahr 2011, der Öffentlichkeitsarbeit der Regierung transparente Richtlinien zugrunde zu legen, wie sie auch in der letzten Landtagsperiode gegolten haben. Das wurde von SPÖ, ÖVP, FPÖ und den Grünen abgelehnt.

 

Wogegen die anderen Parteien gestimmt haben:

  1. Die Repräsentations- und PR-Ausgaben des Landes sind im Sinne eines sparsamen Umganges zu kürzen bzw. auf das tatsächlich notwendige Ausmaß einzuschränken.
  2. Sämtliche Kommunikationsmaßnahmen bedürfen unabhängig von der Höhe des dafür erforderlichen Aufwandes eines Beschlusses der Landesregierung.
  3. (…) Der Landespressedienst unterzieht die eingehenden Anträge einer Vorbegutachtung an Hand eines Kriterienkataloges. Dieser umfasst (...) Notwendigkeit, Professionalität, Synergieeffekte, Mitteleinsatz und Verhältnismäßigkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen. [...] Die Landesbuchhaltung wird eine Auszahlung nur dann durchführen, wenn mit der Rechnung eine positive Stellungnahme des Landespressedienstes vorgelegt wird.
  4. Bei sämtlichen Kommunikationsmaßnahmen ist darzustellen, dass es sich um eine Sachinformation des zuständigen Ressorts (…) handelt. Eine Veröffentlichung des Namens sowie des Bildes des zuständigen Regierungsmitgliedes oder die Nennung einer Regierungsfraktion hat zu unterbleiben.

Veröffentlicht: 8. April 2015

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