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KPÖ-Antrag soll Petitionsrecht retten

Statt 100 Unterschriften sollen nach dem Willen der Mehrheit künftig 1500 (!) nötig sein

Hundert Unterschriften waren bisher nötig, um dem Landtag eine „qualifizierte Petition“ vorzulegen. Das bedeutet, dass der oder die erste auf der Liste das Anliegen den Abgeordneten im Petitionsausschuss persönlich vorstellen kann. Künftig sollen dafür 1500 (!) Unterschriften nötig sein. Darauf haben sich ÖVP, SPÖ, FPÖ und Neos geeinigt. Die KPÖ versucht am Dienstag im Landtag, diese fragwürdige Neuregelung mit einem Antrag zu stoppen.

Die Neuregelung würde eine massive Verschlechterung für Petitionswerberinnen und Petitionswerber bedeuten. Steirerinnen und Steirer, die Themen an den Landtag herantragen wollen, welche etwa nur eine Gemeinde und daher oft einen überschaubaren Personenkreis betreffen, werden mit dieser Geschäftsordnungsänderung in Zukunft vom Petitionsausschuss ferngehalten.

Eine nachvollziehbare Begründung dafür, warum eine so hohe Schranke für Petitionen nötig sein sollte, wird in der Begründung von den Antragstellern nicht geliefert. Eine Überlastung des Ausschusses kann nicht der Grund sein: In der vergangenen Periode des Landtags wurde die Möglichkeit 33 Mal genutzt, im Schnitt also nur etwas mehr als sechs Mal pro Jahr.

Die KPÖ wird daher am 18. Mai in der Landtagssitzung einen Abänderungsantrag einbringen, dass 100 Unterschriften wieder für eine qualifizierte Petition ausreichen sollen. Im Jahr 2021 sollte es zudem selbstverständlich sein, eine Petition nicht nur in Papierform, sondern auch elektronisch einbringen zu können – auch das fordert die KPÖ in ihrem Antrag.

KPÖ-Klubobfrau Claudia Klimt-Weithaler: „Dass die Landesregierung kein Interesse hat, sich mit den Anliegen der Bürgerinnen und Bürger auseinanderzusetzen, hat sie immer wieder bewiesen. FPÖ und Neos haben aber Erklärungsbedarf, warum sie bei dieser Beschneidung demokratischer Rechte mitmachen. Die KPÖ lehnt eine Einschränkung der Volksrechte entschieden ab.“

Veröffentlicht: 12. Mai 2021

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