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„Klimaschutzplan Steiermark“: Anspruch und Wirklichkeit klaffen weit auseinander

Redebeitrag von KPÖ-LAbg. Pacher in der Landtagssitzung: „Klimaschutz spielt für Regierungsparteien nur in Sonntagsreden eine Rolle“

Eine EU-Richtlinie schreibt Bund und Ländern Energieeinsparungsziele und Aktionspläne vor. Ausdrücklich ausgenommen davon ist das Bundesheer. Die KPÖ hat zum Thema Klimaschutz stetes daran erinnert, dass die Frage von Rüstung, Militär und Kriegen unbedingt ein wichtiger Bestandteil in der Klimaschutzdebatte werden muss.

Der Klimawandel hat in dieser Frage eine zusätzliche Dimension eröffnet. Nicht nur Kriege selbst, die ganze Militärmaschinerie ist ein Klimakiller. Die Produktion von Waffen, die Waffenübungen, die vielen Kasernen und Militärbasen, der laufende militärische Betrieb, das alles verbraucht Unmengen an Energie und schadet der Umwelt. Abrüstung wäre ein Segen für die Menschheit und für Umwelt und Klimaschutz. Diese Tatsache ins Bewusstsein der Menschen zu rücken wäre Aufgabe aller, denen der Klimaschutz am Herzen liegt. In der vorliegenden EU-Richtlinie sind aber gerade die militärischen Bereiche ausdrücklich ausgeklammert.

Es positiv, dass die Steiermark einen Klimaschutzplan mit konkreten Klimaschutzzielen erarbeitet hat. Allerdings ist vieles in diesem Plan, z.B. die konkreten Schritte oder die Finanzierungsfrage sehr vage gehalten. Das führt zwar dazu, dass dieser Klimaschutzplan von allen Seiten Zustimmung findet, die Differenzen werden sicher dann auftreten, wenn es dann um die konkrete Schritte geht. Einige offene Fragen beinhaltet dieser Klimaschutzplan schon jetzt:

Beispielsweise ist zu lesen, „dass eine verkehrssparende Raumstruktur den ersten Hauptansatzpunkt darstellt.“ Das ist die Anforderung des Klimaschutzplans, die Realität ist aber, dass in der Steiermark vor kurzem ein Raumordnungsgesetz beschlossen wurde, das durch die Auffüllungsgebiete noch mehr Verkehrsaufkommen erzeugen wird.

Auch in der Frage der Gebäudesanierung klaffen Anspruch und Wirklichkeit weit auseinander. Im Klimaschutzplan steht zu lesen, dass „mit den Mitteln der Wohnbauförderung ein ausreichendes Instrument vorhanden sei“. In der Realität wurden die Mittel der Wohnbauförderung ausgeräumt, sodass nun die Mittel für den Wohnbau fehlen.

Eine der im Bericht vorgeschlagenen Maßnahmen ist die „Forcierung klimaschonender Veranstaltungen.“ Wenn die Steiermark den vom Landtag und der Landesregierung beschlossenen Klimaschutzplan ernst nimmt, kann es ganz einfach keine Airpower geben. Denn bei dieser Veranstaltung werden durch die Flugvorführungen, die An- und Abreise der BesucherInnen und die Vorbereitungs- und Abschlussarbeiten hundertausende Liter Treibstoff verbrannt. Klimaschädliche Gase in großen Mengen werden durch ein kurzfristiges Event entstehen. Außerdem hat eine solche Veranstaltung neben der schädlichen Umweltauswirkungen verheerende Auswirkungen auf das Bewusstsein der Menschen in Sachen Klimaschutz.

Wird diese Veranstaltung abgehalten, so wird vermittelt, dass Klimaschutz keinen Stellenwert hat. Wenn dies den Menschen von den politisch Verantwortlichen signalisiert wird, warum sollten die Menschen in ihrem Alltag dem Klimaschutz Beachtung schenken?

Hingegen hätte eine Absage der Airpower aus Kimaschutzgründen eine enorme Auswirkung auf das Bewusstsein der Bevölkerung. Wenn eine solche Veranstaltung abgesagt wird, weil wir uns das aus Klimaschutzgründen nicht mehr leisten können, dann wird für jeden und jede klar, dass Klimaschutz ein echtes Anliegen ist und eine Frage, die ernst genommen werden muss.

Die dafür vorgesehen Steuermittel wären viel besser in der Finanzierung von Klimaschutzprojekten angelegt. Wer Klimaschutz und den vorliegenden Klimaschutzplan ernst nimmt, kann nicht Ja zur Airpower sagen. Jetzt wäre noch Zeit, diese Veranstaltung abzusagen.

Ich stelle daher auch den Antrag, an den Bund mit der Forderung heranzutreten, die Airpower 2011 abzusagen und alle Mittel, die das Land Steiermark zur Unterstützung der Airpower vorgesehen hat, den Gemeinden der Region Aichfeld/Murboden zweckgebunden zur Finanzierung von Klimaschutzprojekten zur Verfügung zu stellen.

Veröffentlicht: 6. Juli 2010

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