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"Kleines Glücksspiel": Schutzbestimmungen sind Mogelpackung!

KPÖ-LAbg. Kaltenegger: „Verschlechterungen treten sofort in Kraft, Verbesserungen frühestens 2016“

Der Entwurf für ein neues Glücksspielgesetz, der in den kommenden Wochen vom Nationalrat beschlossen werden soll, entpuppt sich immer deutlicher als katastrophaler Fehlgriff. So wird der Höchsteinsatz pro Spiel am Automaten etwa von 50 Cent auf 10 Euro erhöht. Dadurch ist es möglich, innerhalb einer Stunde ein Jahresgehalt zu verspielen – und das unter dem Titel „Kleines Glücksspiel“.

Doch auch die als Verbesserungen angepriesenen „Schutzbestimmungen“ entpuppen sich als Mogelpackung, kritisiert KPÖ-LAbg. Ernest Kaltenegger, der im steirischen Landtag seit 2006 für einen besseren Schutz vor der Spielsucht eintritt. „Eine der wenigen Verbesserungen wäre die Beschränkung von derzeit 4700 auf ca. 1000 Geldspielautomaten gewesen. Doch die Übergangs- und Ausnahmebestimmungen erlauben einen ungehinderten Betrieb aller Automaten bis 31.12.2015. Vor dem Jahr 2016 wird also kein einziger Automat aus der Steiermark verschwinden, dafür wird das Bundesland von neuen Minicasinos und Terminals überschwemmt“, warnt Kaltenegger vor dem desaströsen Gesetzesentwurf.

Sollte das Gesetz tatsächlich in der vorliegenden Form in Kraft treten, bliebe der Steiermark nur mehr das Verbot des „Kleinen Glücksspiels“. Dies sei laut Ernest Kaltenegger die einzige Möglichkeit, eine weitere Zunahme der Spielsucht zu vermeiden. Laut offiziellem Suchtbericht des Landes Steiermark gibt es zwischen 60.000 und 80.000 direkt oder indirekt Betroffenen in unserem Bundesland.

Veröffentlicht: 22. April 2010

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