Kinder- und Jugendrechte ernst nehmen!
KPÖ-Antrag einstimmig angenommen
Im steirischen Landtag wurde heute der Jahresbericht der Kinder- und Jugendanwaltschaft präsentiert. Diese Einrichtung leistet seit 20 Jahren eine wichtige Aufgabe im Interesse der jungen Menschen in unserem Bundesland. Claudia Klimt-Weithaler nutzte die Debatte, um auf offene Probleme in diesem Bereich hinzuweisen und erinnerte dabei an zwei Forderungen der KPÖ.
„Kinderlärm ist Zukunftsmusik“
Unter dem Titel „Kinderlärm ist Zukunftsmusik“ hat sich der Landtag auf Initiative der KPÖ bereits 2012 dazu bekannt, „Kinderlärm“ nicht mehr als Belästigung im rechtlichen Sinne anzuerkennen. Mit dem Verweis darauf wurden zuvor immer wieder Kinderbetreuungseinrichtungen und Spielplätze verhindert. In der Steiermark wurden entsprechende Schritte gesetzt. Die KPÖ erneuerte daher ihren Antrag, auch mit dem Bundesgesetzgeber Gespräche zu führen, um im AGBG entsprechende Änderungen vorzunehmen. Dieser Antrag wurde einstimmig angenommen.
KPÖ-Klubobfrau Claudia Klimt-Weithaler: „In einer kinderfreundlichen Gesellschaft dürfen Kinder nicht als störende Lärmbelästigung gelten. Diese Einsicht muss sich endlich auch in den Gesetzen widerspiegeln. Deshalb freue ich mich, dass der Landtag diesen Vorschlag einstimmig angenommen hat.“
Rechte von Kindern und Jugendlichen ernst nehmen
In ihrem Bericht weist die Kinder- und Jugendanwaltschaft auch darauf hin, dass in Österreich Kinderrechte und andere völkerrechtliche Verpflichtungen gegenüber unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen missachtet werden. Als Beispiel wird im vorliegenden Bericht unter anderem „eine monatelange Anhaltung in ungeeigneten und überfüllten Erstaufnahmezentren – ohne Obsorge und Betreuung, Schulbesuch oder Tagesstruktur“ genannt. Aus diesen und weiteren im Bericht angeführten Gründen fordert die Kinder- und Jugendanwaltschaft einen „Paradigmenwechsel, der die Gleichstellung von Flüchtlingskindern und –jugendlichen in sämtlichen Lebensbereichen beinhaltet.“
Die KPÖ schloss sich dieser Forderung an und brachte einen entsprechenden Antrag ein, der darauf abzielt, die Empfehlungen der Kinder- und Jugendanwaltschaft Steiermark im Hinblick auf die Situation der Minderjährigen umzusetzen. Dieser Antrag wurde von SPÖ, ÖVP und FPÖ abgelehnt.
Die UN-Kinderrechtskonvention wurde 1989 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. Alle Kinder auf der Welt erhielten damit verbriefte Rechte – auf Überleben, Entwicklung, Schutz und Beteiligung. Bis auf die USA und Süd-Sudan haben alle Staaten diese Konvention ratifiziert. „Das Land Steiermark muss zeigen, dass es Kinderrechte ernst nimmt. Es ist schade, dass es im Landtag dazu kein klares Bekenntnis gibt“, so Klimt-Weithaler.
Veröffentlicht: 25. April 2017