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Kein "Wunder von Karlsruhe", aber Teilerfolg

Parteder zu deutschem Urteil über EU-Vertrag

Das „Wunder von Karlsruhe“ ist ausgeblieben. Der deutsche Bundesverfassungsgerichtshof hat – wie erwartet – den EU-Vertrag von Lissabon nicht zu Fall gebracht, er hat aber seine Ratifikation um Monate verzögert.

Deshalb können EU-kritische Kräfte heute von einem Teilerfolg sprechen. Das sagte der steirische KPÖ-Vorsitzende Franz Stephan Parteder am Dienstag: „Wenn bürgerliche Höchstrichter an der Art und Weise, wie die Zustimmung des Parlaments zu Lissabon durchgesetzt wurde, sehr viel auszusetzen haben, dann zeigt sich, dass kritische Stimmen, welche die EU grundsätzlich in Frage stellen, sehr wichtig sind.
Das Schicksal des Lissabonner Vertrags ist mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Deutschland noch ungewisser als bisher. So besteht die gute Chance, dass der Vertrag in Irland ein zweites Mal dort in einem Referendum scheitert. Wir werden jedenfalls die fortschrittlichen Kräfte in Irland nach Kräften in ihrem Kampf gegen den Vertrag unterstützen.“

Die steirische KPÖ weist auf die Verantwortung der bestimmenden Kräfte in Österreich hin, die eine Volksabstimmung über den neuen EU-Vertrag verhindert und eine faire Diskussion darüber nicht zugelassen haben.

Veröffentlicht: 30. Juni 2009

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