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Justiz: KPÖ-Kritik an Kopien zum Luxustarif

Seit 1. Juli kosten Kopien von Gerichtsakten 1 Euro pro Seite – Murgg: „sozial Schwachen wird Zugang zu ihrem Recht erschwert“

In Österreich hat jeder Beteiligte in einem Straf- bzw. Zivilprozess das Recht auf Akteneinsicht. Ein Verstoß gegen diese Regelung würde dem in der Europäischen Menschenrechtskonvention festgeschriebenen Grundsatz des fairen Verfahrens widersprechen. Dennoch wird dieses Recht nun durch eine Novelle des Gerichtsgebührengesetzes untergraben, kritisiert der steirische KPÖ-LAbg. Werner Murgg.

„Seit 1. Juli 2009 kostet die Kopie einer Aktenseite statt 40 Cent nun einen Euro. Die 40 Cent lagen weit über dem üblichen Preis für eine Kopie, aber der Luxustarif von 1 Euro ist schon als bewusster Akt zu werten, sozial Schwachen den Zugang zu ihrem Recht zu erschweren. Ein Gerichtsakt kann schnell einige hundert Seiten umfassen. Die finanzielle Belastung alleine durch Kopierkosten ist für viele nicht mehr zu bewältigen. Wir treten dafür ein, dass Kopien bei Gericht zum Selbstkostenpreis verfügbar sein müssen“, betont Murgg.

Veröffentlicht: 17. August 2009

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