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Lifte: Schockierende Kostenfalle durch Landesgesetz – über 2000 Häuser betroffen

Seit 2015 hat die Steiermark ein neues Gesetz, das Liftanlagen im privaten und gewerblichen Bereich regelt. Trotz gegenteiliger Beteuerungen ergeben sich daraus für manche Wohnhäuser so teure Nachrüstungen, dass Betroffene in ihrer Existenz bedroht sind. Die KPÖ fordert ein rasches Eingreifen von Landesregierung und Landtag, um die Regelung zu entschärfen.

Der Schwerpunkt des Hebeanlagengesetzes (StHebAG) liegt bei sicherheitstechnischen Prüfungen und Nachrüstungen für bestehende Aufzüge. Nun sind die ersten Anlagen in der Steiermark einer Sicherheitsprüfung unterzogen worden. Das Ergebnis ist für die BewohnerInnen der betroffenen Häuser schockierend: Obwohl die Liftanlagen – zu nicht unerheblichen Wartungskosten von etwa 8.000 Euro jährlich pro Lift – immer gewartet und durch den TÜV „gut“ befunden wurden, fallen Kosten an, die die in den Erläuterungen zum Gesetz genannte Kostenobergrenze von 35.000,- Euro bei weitem überschreiten.

In einem der KPÖ bekannten Fall muss ein Lift aufgrund der gesetzlichen Vorgaben erneuert werden. Weil dafür auch die Niederspannungsanlage komplett ausgetauscht werden muss, müssen alle Wohnungen und Sicherungskästen mit Brandschutztüren ausgestattet werden. So summieren sich die Kosten auf 225.000 Euro –. Für mehrere Parteien im Haus würde das den Ruin bedeuten.

In Graz wurden für einige Anlagen Kostenvoranschläge von bis zu 80.000 Euro pro Lift vorgelegt. Betroffen sind besonders Häuser, die vor mehr als 40 Jahren gebaut wurden. Gerade in diesen Häusern leben naturgemäß meist ältere Menschen, die über kein hohes Einkommen verfügen. Noch dazu sind bei diesen Gebäuden wegen anderer Sanierungsmaßnahmen die Rücklagen aufgebraucht. Werden die Fristen für die Nachrüstungen nicht eingehalten, muss die Behörde den Betrieb untersagen. Für die teils betagten BewohnerInnen wäre die Stilllegung der Lifte in mehrstöckigen Häusern und Hochhäusern unzumutbar.

Viele Angaben, die in den Materialien zum Gesetzesentwurf gemacht wurden, entsprechen offenkundig nicht der Realität. Daher ist es dringend geboten, dass der Landtag Änderungen beschließt. Rechtlich ist dies ohne weiteres möglich, die zugrundeliegende „Norm“ (95/216/EG) ist nämlich nur eine unverbindliche Empfehlung aus dem Jahr 1995, kein zwingendes EU-Recht.

Wie viele Steirerinnen und Steirer betroffen sein werden, lässt sich erahnen: In der Steiermark sind 534 Aufzüge aufgrund der neuen Bestimmungen umfassend zu sanieren. Weitere 500-600 Aufzüge seien einer Teilsanierung zu unterziehen. Da die Gesamtanzahl der Anlagen bei insgesamt ca. 2400 Anlagen liegt, müssten also fast die Hälfte aller privaten Liftanlagen in den nächsten Jahren umfassend saniert werden!

KPÖ-Klubobfrau Claudia Klimt-Weithaler: „Von diesem Gesetz sind mehrere tausend Steirerinnen und Steirer betroffen. Viele werden mit sehr hohen Kosten konfrontiert sein, obwohl die Lifte immer korrekt gewartet wurden. Das Problem muss schnell behoben werden, außerdem haben wir vorgeschlagen, Betroffene mit Förderungen zu unterstützen. Andernfalls werden nicht wenige gezwungen sein, ihre Wohnung zu verkaufen.“

In einer Befragung von Landesrat Anton Lang (SPÖ) durch KPÖ-Klubobfrau Claudia Klimt-Weithaler am 18. September 2018 verneinte dieser, dass eine Hilfeleistung durch das Land geplant sei, wie sie z.B. in Wien existiert. Die KPÖ wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass es für die Betroffenen Hilfeleistungen des Landes gibt.

Veröffentlicht: 18. September 2018

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