Archivierte Artikel: Die enthaltenen Informationen sind möglicherweise veraltet.

Heilmittelverordnung: unsoziale Maßnahme betrifft 10 % der Bevölkerung

LAbg. Klimt-Weithaler: Verordnung „Schande für Steiermark“; 10 Prozent der Bevölkerung betroffen

KPÖ-Sozialsprecherin Klimt-Weithaler im Gespräch mit Peter Ripper, Präsident des Dachverbandes der steirischen Behindertenhilfe
Seit 7. Mai ist in der Steiermark eine neue Heilmittelverordnung in Kraft, die für große Teile der steirischen Bevölkerung Einschnitte und finanzielle Mehrbelastungen bringen wird. Das kritisierte KPÖ-Sozialsprecherin LAbg. Claudia Klimt-Weithaler im Rahmen einer Pressekonferenz. Die Verordnung betrifft Menschen mit Behinderung, die auf Heil- und Hilfsmittel angewiesen sind.

Regierungsrat Peter Ripper, Präsident des Dachverbandes der steirischen Behindertenhilfe, betonte, dass es sich nicht um ein Randthema handle, sondern dass an die zehn Prozent der steirischen Bevölkerung von den Verschlechterungen betroffen seien.

Die KPÖ kündigte an, Soziallandesrat Flecker in der Fragestunde am 7. Juli mit den Verschlechterungen zu konfrontieren. Klimt-Weithaler: „Die KPÖ wird sich im Landtag für eine Rücknahme der Verschlechterungen einsetzen und hofft die auf die Unterstützung anderer Parteien. Die Verordnung in der aktuellen Form ist eine Schande für die Steiermark!“


Die Folgen der Sparmaßnahmen:

*    Selbstbehalt für Hilfsmittel 50 %, wenn kein anderer Kostenträger vorhanden ist, bei einem weiteren Kostenträger (i.d.R. GKK) sogar 70 %.
*    Keine Regelung für GebärdendolmetscherInnen
*    Keine Valorisierung des Zuschusses für KFZ-Umbauten (2600 Euro alle 5 Jahre).
*    Chronische Krankheiten, deren „Verlauf noch beeinflussbar ist“, gelten nicht als Behinderung (z.B. Multiple Sklerose, Muskeldystrophie etc.), Betroffene werden von Leistungen für Heilbehandlung ausgeschlossen.
*    Besonders betroffen sind Kinder und Jugendliche. Teile des bisherigen Therapieangebots werden nun nicht mehr finanziert bzw. werden extrem teuer, da die Kostenübernahme drastisch reduziert wird: 30 Euro / Stunde bei Logopädie, psycholog. Behandlung und Psychotherapie, Ergotherapie, Physiotherapie.
*    Regress wird nicht angetastet: Wenn z.B. ein Betroffener seine Wohnung umbaut, müssen seine Erben nach dessen Tod die Umbaukosten übernehmen.
*    Viele werden die Therapie(n), die sie benötigen bzw. auf die sie am besten ansprechen, aus Kostengründen nicht mehr in Anspruch nehmen können.

Veröffentlicht: 25. Juni 2009

Archivierte Artikel: Die enthaltenen Informationen sind möglicherweise veraltet.