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Hat Lassing viel zu viel Geld

Überraschendes Urteil im Prozeß gegen Lassinger Bürgermeister

Lassing Wahlwiederholung

Mit einem Freispruch endete das Strafverfahren gegen den Lassinger Bürgermeister F. Stangl wegen Verstoßes gegen § 264 StGB. Er hatte bei der Gemeinderatswahl 2010 im Amtsblatt der Gemeinde vor der Wahl den Kandidaten der Liste 3-KPÖ verunglimpft.

 

Knapp vor der Wahl erreichte die Lassinger Haushalte das amtliche Mitteilungsblatt: Verschiedene Listen stünden zur Wahl verkündete der Bürgermeister, nur eine solle nicht gewählt werden, die Liste 3 - KPÖ mit dem Kandidaten Arnold Dreher. Dieser habe im Jahre 1995 "viel zu viel Geld" von der Gemeinde für den Verkauf eines Grundstückes bekommen.

Eine schwere Verletzung der Fairness bei Wahlen - wie Arnold Dreher meinte. Die Staatsanwaltschaft folgte jedoch letztlich Drehers Anzeige und klagte der mittlerweile wiedergewählten Bürgermeister wegen Verletzung der § 264 StGB an.

Der Paragraph 264 StGB

In mehreren beim BG Liezen geführten Verhandlungen ging es vornehmlich um die Frage ob der 1995 von Dreher an die Gemeinde verkaufte Grund zu teuer war - also "viel zu viel Geld" gekostet hatte. Und das, obwohl die Bürgermeisterfraktion damals mehrheitlich zugestimmt hatte.

Nun entschied ein von der Gemeinde Lassing bezahltes Gutachten das Verfahren zugunsten des Bürgermeisters: Man habe 1995 zuviel bezahlt, also habe der Bürgermeister 2010 keine falsche Nachricht verbreitet und sei freizusprechen.

Für die Gemeinde Lassing ein eher seltsamer Vorgang: Der 1995 aus freien Stücken beschlossene Kauf eines Grundstücks wird 2012 durch ein von der Gemeinde bezahltes Gutachten negativ beurteilt.

 Fazit der KPÖ: Es ist positiv, dass die Justiz die für Fairness bei Wahlen geschaffenen Gesetze wie § 264 auch tatsächlich anwendet. Der Freispruch im vorliegenden Fall ist aber ein Freibrief für künftige Manipulationen.

 

Veröffentlicht: 18. Februar 2013

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