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Grazer Altstadt: Abschaffung der Schutzzonen konnte verhindert werden

KPÖ-Kritik an größerem Einfluss der Baulobby im Altstadtschutzgesetz

Auf Druck der Baulobby sollte im Land ein neues Altstadterhaltungsgesetz beschlossen werden, mit dem der Schutz der Grazer Altstadt privaten Profitinteressen völlig untergeordnet worden wäre. Nach mehreren Verhandlungen konnte der Entwurf im zuständigen Unterausschuss entschärft werden.

KPÖ-LAbg. Werner Murgg kritisiert, dass anstelle des Bundesdenkmalamtes in Zukunft die Wirtschaftskammer nun per Gesetz in der Altstadtkommission vertreten ist. Es ist nicht ausgeschlossen, dass die ASVK, die ihren Vorsitz künftig selbst wählt, künftig von einem Vertreter der Wirtschaftskammer repräsentiert wird. Das wäre ein fatales Signal und eine ernste Gefahr für die historische Bausubstanz der steirischen Landeshauptstadt. Schon bisher war die Wirtschaftskammer in der ASVK vertreten – ohne gesetzliche Grundlage. Für die Einbeziehung des BürgerInnenbeirats fand die KPÖ keine Mehrheit.

Gescheitert ist der Plan, die derzeit festgelegten Schutzzonen aus dem Gesetz zu streichen und die Landesregierung zu ermächtigen, das Schutzgebiet auf dem Verordnungsweg zu definieren. Die Einbeziehung weiterer Stadtteile in das Schutzgebiet wäre mit dieser Regelung nicht mehr möglich gewesen.

KPÖ-LAbg. Werner Murgg: „Es gab schon bisher viele Lücken im Gesetz, die es zugelassen haben, dass Immobilienspekulanten das kulturelle Erbe der Landeshauptstadt aus Profitinteressen vernichten. Diese Tendenz wird sich mit der gesetzlichen Einbeziehung der Wirtschaftskammer noch verschärfen. Deshalb werden wir dem Gesetz auch nur in Teilen zustimmen. Es ist aber positiv, dass die Schutzzonen erhalten bleiben.“

Mit dem bevorstehenden Beschluss des Gesetzes im Steiermärkischen Landtag am 10. März steht auch der Neubestellung des Altstadtanwalts nicht mehr im Weg.

4. März 2015