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Glücksspiel: Weiterhin keine Lösung in Sicht

KPÖ fordert Einschränkung des Glücksspiels – SPÖ und ÖVP stimmen gegen alle Vorschläge

Eine Sachverhaltsdarstellung an die Korruptionsstaatsanwaltschaft war in der Landtagssitzung am 5. Juli Gegenstand einer Dringlichen Anfrage der KPÖ an Landeshauptmann Schützenhöfer. In diesem Dokument werden schwere Vorwürfe gegen das Land Steiermark erhoben: Bei der Vergabe von Glücksspiellizenzen, bei der es um einen dreistelligen Millionenbetrag geht, sei per Weisung eine Firma mit Verbindungen zu SPÖ und ÖVP vorgereiht worden.

Nach einer Neufassung des Glücksspielgesetzes wurden in der Steiermark drei Lizenzen für den Betrieb von rund 1000 Glücksspielautomaten ausgeschrieben, 2015 erfolgte die Vergabe der Genehmigungen. Die Lizenznehmer dürfen ihre Geräte zwölf Jahre lang betreiben, wobei der bundesgesetzliche Rahmen für den Höchsteinsatz und die Zahl der zugelassenen Automaten voll ausgeschöpft wird.

Aufsichtsratschef der PG Enterprise AG, die in der Sachverhaltsdarstellung als auf diese Weise begünstigte Firma dargestellt wird, ist Ex-ÖVP-Wirtschaftslandesrat Herbert Paierl, sein Stellvertreter ist der Anwalt Franz Krainer, Sohn von Ex-ÖVP-Landeshauptmann Josef Krainer. Im Aufsichtsrat sitzt auch der frühere SPÖ-Bezirkshauptmann von Bruck/Mur, Jörg Hofreiter. Die Firma wurde erst kurz vor Ablauf der Bewerbungsfrist gegründet.

Ein von der Fachabteilung beigezogener externer Gutachter sei gemäß Darstellung, die auch der Staatsanwaltschaft Graz zugestellt wurde, gleichzeitig für eines jener drei Unternehmen tätig, die eine Lizenz erhielten. Dieser Gutachter habe das Bewertungsschema für die Lizenzwerber erstellt. Dieser Sachverhalt wurde vom Land Steiermark nicht dementiert. Diesem Bewertungsschema folgend seien von zwei Abteilungen des Landes unabhängig voneinander Reihungen erstellt worden, die voneinander abwichen. Eine der Abteilungen habe daraufhin das Bewertungsschema kurzfristig geändert und willkürlich neue Kriterien hinzugefügt – nachdem (!) die Unterlagen der Bewerber geöffnet worden waren. Dadurch sei die Reihung der Unternehmen verändert worden.

Landeshauptmann Schützenhöfer stellte in seiner Beantwortung die in der Sachverhaltsdarstellung erhobenen Vorwürfe – mit Ausnahme des befangenen Gutachters im Vorverfahren – im Wesentlichen als falsch hin, ohne auf die in der Anfrage genannten Details einzugehen. Nun müsse man auf die Reaktion der Staatsanwaltschaft warten.

KPÖ fordert Konsequenzen
Die Hinweise auf illegale Vorgänge rund um das Automatenspiel in der Steiermark werden nicht weniger. Gleichzeitig lässt sich ein beunruhigendes Wachstum der Spielsucht beobachten, die bereits unzählige Existenzen zerstört hat. Mit betroffen sind auch die Angehörigen von Spielsüchtigen, gefördert werden auch kriminelle Handlungsweisen.

Die KPÖ legte deshalb im Anschluss an die Dringliche Anfrage ein Maßnahmenpaket vor, das folgende Punkte beinhaltet:
• Konsequentes Vorgehen gegen illegale Glücksspielautomaten: Die Konsequenz ist meist die Beschlagnahme der illegal aufgestellten Automaten, die umgehend durch neue ersetzt werden. Die Gewinne durch das illegale Spiel sind so hoch, dass die Investition und etwaige Strafen für den Betreiber kaum ins Gewicht fallen. Die Schließung solcher Lokale ab dem zweiten Verstoß wäre sinnvoll.
• Verbot von Wetten während eines laufenden Ereignisses (Livewetten – vom Gesetz als Geschicklichkeits- und nicht als Glücksspiel eingestuft).
• Verbot von Wetten auf sportähnliche Veranstaltungen, die offenkundig vornehmlich zum Abschluss von Wetten ausgetragen werden
• Strenge Reglementierung der Wetten an Wettterminals
• Strengere Kontrollen der Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen in den Wettbüros und Wettcafés
• Ein Verbot der Bewerbung von Sport- und Livewetten
• Um den Folgen der Spielsucht zu begegnen, muss unbedingt die Förderung der Spielsuchtberatung, der Therapie und der Prävention forciert werden.
• Ausstieg der Steiermark aus dem kleinen Glücksspiel nach Wiener Vorbild zum nächstmöglichen Zeitpunkt
SPÖ und ÖVP stimmten gegen sämtliche Vorschläge. Die Fragen sollen von einem Unterausschuss geklärt werden, so der SPÖ-Abgeordnete Lercher.

Veröffentlicht: 5. Juli 2016

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