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Glücksspiel: Problem nicht herunterspielen!

16.000 Betroffene in der Steiermark – Ernest Kaltenegger: Ziel ist generelles Verbot des „kleinen Glücksspiels

Im Rahmen der Aktuellen Stunde des Landtags am 12. Dezember 2006 plädierte KPÖ-Klubobmann Kaltenegger dafür, die Probleme im Zusammenhang mit dem „kleinen Glücksspiel“ endlich ernst zu nehmen.

Die Steiermark gehört zu jenen Bundesländern, in denen das so genannte „Kleine Glücksspiel“ zugelassen ist. Mit der Vorgabe eines maximalen Einsatzes von 50 Cent und einem Höchstgewinn von 20 Euro pro Spiel hoffte der Gesetzgeber, ein Ausufern zu verhindern. Eine Absicht, die völlig gescheitert ist: Spielerinnen und Spieler können in der Praxis innerhalb weniger Stunden ihre gesamtes Monatseinkommen und noch mehr verlieren.  Durch wenige Handgriffe am Automaten lassen sich die gesetzlichen Vorgaben sehr einfach umgehen und statt einer 50-Cent-Münze wandert gleich ein 100-Euro-Schein in den Automaten. Die Auswirkungen sind fatal.


Ernest Kaltenegger: „Zuerst wird das eigene Geld verspielt, dann werden Verwandte und Freunde angepumpt, im Extremfall führt der Weg dann in die Beschaffungskriminalität. Existenzen werden ruiniert, Familien zerstört, gesundheitliche Probleme stellen sich ein und leider gar nicht so selten endet Spielsucht im Freitod von Betroffenen.“


Besonders alarmierend ist auch Auswirkung der Spielsucht auf junge Menschen. Fachleute schätzen, dass jeder dritte Spielsüchtige unter 18 Jahre alt ist. Immer wieder gibt es Klagen über äußerst mangelhafte Alterskontrollen bei Glückspielautomaten, aber auch bei Sportwetten, Glücks- und Rubbellosen.


Nach internationalen Studien und Schätzungen von Experten sind 1,5 Prozent der Österreicher krankhafte Spieler, drei Prozent dürften latent gefährdet sein. Umgelegt auf die steirische Bevölkerung wären es bei uns ca. 16.000 akut Betroffene.

 

  • Langfristiges Ziel muss ein generelles Verbot des „kleinen Glücksspiels“ sein. Um den Wildwuchs von Wettcafés kurzfristig einzudämmen, wäre die Einführung einer eigenen Standortabgabe sinnvoll und hilfreich. Die Lustbarkeitsabgabe für Spielautomaten ist zumindest auf das Wiener Niveau anzuheben. Dabei sollte der Mehrerlös zur Gänze dem Ausbau von Therapieeinrichtungen zugute kommen.
  • Geldspielapparate haben in deutlich lesbarer Schrift einen Hinweis auf Betreuungseinrichtungen bzw. Selbsthilfegruppen Spielsüchtiger zu enthalten.
  • Bewilligungsinhaber haben Vorkehrungen dafür zu treffen, dass sich Spielerinnen und Spieler sperren lassen können und ihnen dann die Benützung von Geldspielautomaten zu verwehren.
  • Vor allem aber muss es seitens der Behörden wirksame Kontrollen geben, damit alle Auflagen in Hinblick auf das Kleine Glücksspiel eingehalten werden. Ist dies nicht der Fall, sollte dies unweigerlich zum Entzug der Bewilligung führen. 

Veröffentlicht: 30. Mai 2009

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