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Glücksspiel: Mogelpackung wird Suchtproblematik verschärfen

SPÖ und ÖVP reizen gesetzliche Obergrenze für Automaten voll aus und verkaufen das als „Spielerschutz“

Als Mogelpackung bezeichnete KPÖ-Klubobfrau Claudia Klimt-Weithaler den Versuch der steirischen SPÖ und ÖVP, die Genehmigung von 1000 Glücksspielautomaten als Erfolg zu verkaufen. Durch die Lizenzvergabe wird sich die Suchtproblematik verschärfen, da an den neuen Automaten zwanzigmal höhere Einsätze legal sind als bisher.

„Alles, was nun als Errungenschaft der steirischen SPÖ und ÖVP dargestellt wird, ist in Wahrheit die Folge bundesgesetzlicher Bestimmungen, auf die das Land gar keinen Einfluss hat. Im Gegenteil, die so genannten Reformpartner nützen den gesetzlichen Rahmen voll aus, um so viele Automaten wie möglich genehmigen zu können“, betont die KPÖ-Abgeordnete.

Das „Kleine Glücksspiel“ richtet in der Steiermark großen Schaden an. Das belegen zahlreiche Quellen, auch offizielle Zahlen des Landes Steiermark sprechen von 60-80.000 direkt oder indirekt von der Spielsucht Betroffenen. Das Übereinkommen von SPÖ und ÖVP stützt sich teilweise auf Argumente, die direkt von Glücksspiellobbyisten übernommen wurden.

Hinter dieser äußerst problematischen Entscheidung stehen budgetpolitische Überlegungen: Mit dem Auslaufen der Genehmigung für Spielautomaten nach dem alten Landesgesetz am 31.12.2015 muss das Land auf etwa 38,5 Mio. Euro verzichten. Durch die Genehmigung der größtmöglichen Zahl an Spielautomaten nach dem Glücksspielgesetz des Bundes fließen etwa 18 Mio. Euro zurück in die Landes- und Gemeindekassen. Dadurch erhoffen sich LH Voves und sein Stellvertreter Schützenhöfer offenbar Schadensbegrenzung im Landesbudget. Die Folgekosten der Spielsucht, das zeigen aber langjährige Erfahrungen, sind weit höher als die Einnahmen durch diese Erträge.

KPÖ-Klubobfrau Claudia Klimt-Weithaler: „Die Steiermark hätte die Chance gehabt, aus dem ruinösen Glücksspiel weitgehend auszusteigen. Die steirische SPÖ hat auf ihrem letzten Parteitag einstimmig – also sogar mit Zustimmung des Landeshauptmannes – den Ausstieg aus dem Glücksspiel beschlossen. Dieser Beschluss ist offenbar das Papier nicht wert, auf dem er gedruckt ist. Die KPÖ lehnt diese folgenreiche Fehlentscheidung der Landespolitik ab und wird gegen die Lizenzvergabe stimmen.“

Analyse der Stellungnahme von LAbg. Lercher (SPÖ)

„Denn sie reden nur, tun selbst aber nicht, was sie sagen.“ (Mt 23,1)

 

„Jahrelang hatte die Sozialistische Jugend auf ein Verbot der Automaten-Einzelaufstellungen in der Steiermark gedrängt – jetzt wird diese Forderung endlich umgesetzt. Das Kleine Glücksspiel ist einer der größten Armutsfaktoren in unserem Bundesland.“

 

Tatsächlich hat die SJ ein Totalverbot gefordert, konkret auch der Automatencasinos – das Gegenteil der Einzelaufstellung. Quelle 

Tausende SteirerInnen sind akut von Spielsucht betroffen, jetzt wird endlich gehandelt“, freut sich Lercher, „In Zukunft werden SpielerInnen-Schutz und Suchtprävention im Mittelpunkt der Glücksspielpolitik stehen.“

Auf Anfrage der KPÖ in der Sitzung des Unterausschusses am 18.9.2013 wurde von Seiten der Beamtenschaft mitgeteilt, dass es noch keine konkreten Überlegungen zum Thema SpielerInnenschutz und Prävention gibt. Dies müsse alles noch diskutiert werden.

Auch wer für die Kontrolle der Glücksspiellokale und –automaten zuständig sein wird bzw. ob dafür personelle Ressourcen geschaffen werden, ist noch völlig unklar.

 

„Der zuständige Unterausschuss – der auf SJ-Initiative vor einem Jahr eingerichtet wurde – hat heute richtungsweisende Entscheidungen getroffen.“

Der Unterausschuss wurde auf Antrag der KPÖ ins Leben gerufen. Alle jemals dort behandelten Anträge stammen von der KPÖ, wie anhand der Protokolle unschwer zu belegen ist. Die SPÖ hat niemals einen Antrag eingebracht. Ohne ständigen Druck der KPÖ hätte der Ausschuss kein einziges Mal getagt.

 

Konkret sollen die Ausgaben für Suchtprävention und Jugendschutz – unter anderem aus den Einnahmen des Kleinen Glücksspiels finanziert – in Zukunft massiv ausgebaut werden.

Dazu lautete die Auskunft im Unterausschuss: Eine Zweckbindung der Mittel wird nicht im Gesetz verankert, sondern es obliegt dem Landtag bei jedem Budgetbeschluss, eine solche festzulegen. Bisherige Anträge der KPÖ, etwa auf eine Aufklärungskampagne über die Gefahren der Spielsucht an steirischen Schulen, wurden von SPÖ und ÖVP stets abgelehnt. Die Einnahmen aus dem Kleinen Glücksspiel werden in Zukunft deutlich geringer ausfallen. Derzeit betragen sie etwa 38 Mio. Euro (3200 Automaten x 12.000 Euro/Jahr), künftig werden es nur mehr 18 Mio. sein, die sich Land und Kommunen teilen. Der angekündigte Ausbau von Präventions-, Therapie- und Jugendschutzmaßnahmen durch Einnahmen aus dem „Kleinen Glücksspiel“ entspringt also dem Reich der reformpartnerschaftlichen Fantasie.

 

Die Gesamtzahl der Automaten in der Steiermark soll von 3200 auf höchstens 1000 verringert werden.

Dies ist kein Ergebnis der Einigung der „Reformpartner“, sondern ergibt sich aus dem Glücksspiel-Bundesgesetz, das ab 1.1.2015 bzw. in der Steiermark ab 1.1.2016 die Zahl der Glücksspielautomaten auf 1 Gerät pro 1100 EinwohnerInnen je Bundesland limitiert. Daran kann kein Landesgesetz etwas ändern.

 

Die größte Änderung aber ist das Verbot von Automaten-Einzelaufstellungen: „Konkret bedeutet dieser Schritt, dass es in Zukunft keine einzelnen Automaten mehr in Lokalen, Gaststätten, Tankstellen und co. mehr geben wird“, so Lercher, „Die Einzelaufstellungen sind mit Abstand der einfachste Einstieg in die Spielsucht, das zeigen uns alle Studien und die Erfahrung vieler zehntausend SteirerInnen. Damit ist in Zukunft Schluss!“ In Richtung der steirischen Oppositionsparteien sagt Lercher: „Es ist billig Populismus auf dem Rücken der Betroffenen zu machen. Man muss dieses komplexe Gesetz auch verstehen, um endlich etwas zu ändern!“

Dieses „komplexe Gesetz“ existiert noch nicht einmal als Entwurf, wie im Ausschuss am 18.9. zugegeben wurde. Es gibt lediglich eine Vereinbarung zwischen ÖVP und SPÖ, Lizenzen zu vergeben und diesen Schritt mit dem Hinweis auf das Verbot von Einzelaufstellungen als Erfolg zu verkaufen.

 

Tatsache ist, dass durch die hohen Gebühren für Konzessionen kleine Anbieter auf jeden Fall aus dem Geschäft gedrängt werden. Diese Bestimmung hat dem Glücksspielgesetz auch den Beinamen „Lex Novomatic“ eingebracht, da ein großer Konzern besonders begünstigt zu sein scheint, während kleine Anbieter die Kosten für eine Lizenz nicht aufbringen können. Was als Erfolg der ‚Reformpartner‘ verkauft wird, ist Resultat bundesgesetzlicher Bestimmungen.

 

Erfahrungen aus anderen Bundesländern, insbesondere Daten der nun de facto stillgelegten „SOKO Glücksspiel“ zeigen, dass gerade in den beschriebenen Bereichen illegale Automaten betrieben werden, unabhängig von der Konzessionsvergabe durch die Länder. Ob es zukünftig viele oder wenige illegal betriebene Glücksspielautomaten geben wird, hängt wesentlich mit den Kontrollen und verhängten Strafen zusammen, unabhängig davon, ob Lizenzen für Automatencasinos vergeben werden oder nicht. Über die Kontrollmechanismen wurden noch keinerlei Überlegungen angestellt, wurde im Glücksspiel-Unterausschuss am 18.9. bestätigt.

 

Die Steiermark nutzt damit ihren Spielraum beim Kleinen Glücksspiel endlich voll aus: „Ein Komplettverbot des Kleinen Glücksspiels ist überhaupt nur auf Bundesebene möglich, wie auch vom SPÖ-Landesparteitag gefordert. Ein Komplettverbot in der Steiermark würde nur bedeuten, dass neue Automaten vom Bund aus im ganzen Land aufgestellt werden könnten – so wie in Wien.“ Nichtsdestotrotz ist für Lercher klar: „Ein bundesweites Verbot bleibt das Ziel. Aber heute haben wir einen ersten Meilenstein zur Bekämpfung der Spielsucht gesetzt!“

Ihren Spielraum hätte die Steiermark mit dem Verzicht auf die Vergabe von Lizenzen nutzen können. Dann wäre es ab 1.1.2016 nicht mehr möglich, Automaten vom derzeit eingesetzten Typ legal zu betreiben.

Tatsächlich wird mit drei Lizenzen die höchstmögliche Anzahl von Konzessionen vergeben. Die Einnahmen aus dem Kleinen Glücksspiel fließen ab 1.1.2016 ausschließlich an den Bund, der einen Teil der Einnahmen an jene Länder zurückfließen lässt, die sich am Geschäft mit der Spielsucht beteiligen. Eines davon wird auch künftig die Steiermark sein – diesmal mit Zustimmung der SJ.

Veröffentlicht: 19. September 2013

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