Getränkesteuer: Zahlen, zahlen, zahlen
Getränkesteuer-Rückzahlung ist bewusster Betrug an KonsumentInnen
Jedem gesunden Menschenverstand widerspricht die
Rechtsauffassung des
Verwaltungsgerichtshofes (VwGH), der jetzt das Urteil des
Europäischen
Gerichtshofes (EuGH) bestätigt hat, dass die Gemeinden die zwischen
1995
(EU-Beitritt) und 2000 (Aufhebung durch den EuGH) bezahlte
Getränkesteuer an Handel und Gastronomie zurückzahlen müssen.
„Hier werden die Dinge auf den Kopf gestellt und der
Steuerbetrug
faktisch zum Normalzustand erklärt“, kritisiert dazu
KPÖ-Landesvorsitzender Franz Stephan Parteder. Nach normalen
Hausverstand ist jeder
Unternehmer, der eine Steuer nicht auf den Preis überwälzt
ein
schlechter Geschäftsmann und müsste eigentlich entmündigt werden,
EuGH
und VwGH sehen dies hingegen anders und wollen den bewussten Betrug
an
den KonsumentInnen – die letztlich die Getränkesteuer
wirklich bezahlt
haben – legalisieren um sich einen Extraprofit
herauszuschinden. Wenn
das Vertrauen in die Justiz schwindet, darf das angesichts
solcher
Rechtsauffassungen nicht verwundern.
Die KPÖweist auf die aus diesem Urteil resultierende
finanzielle Belastung der Gemeinden von bundesweit ca. 1,2 Mrd.
€ hin.
Allein in Wien sind 16.000 Ansprüche auf Rückerstattung in Höhe von
220
Mio. € anhängig, bundesweit sind es rund 70.000 Ansprüche. Die
KPÖ lehnt
auch einen faulen Kompromiss, der eine Einigung zwischen Klägern
und
Gemeinden auf Rückzahlung von 70 Prozent der strittigen
Beträge
vorsieht, ab.
Die Länder haben im Zusammenhang mit der EuGH-Entscheidung vom
März 2000
so genannte „Bereicherungsverbote“ beschlossen, denen
zufolge eine
Rückzahlung der Getränkesteuer eine Bereicherung von Handel
und
Gastronomie ist, weil davon ausgegangen wird, dass diese Steuer auf
die
EndverbraucherInnen überwälzt wurde. Nun hat der EuGH den Ball
wieder an
den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) zurückgespielt. Dieser wird bis
2004
die Prüfungsmaßstäbe für die Gemeinden festlegen, ab 2005 wird
mit
Rückzahlungen gerechnet.
Der EuGH beruft sich in seiner Entscheidung auf die
Verbrauchersteuerrichtlinie von 1991. Im Zusammenhang mit dem
EU-Beitritt 1994 hatte der damalige Finanzminister Ferdinand
Lacina
(SPÖ) den Gemeinden von der EU-Kommission unwidersprochen
zugesichert,
dass die Getränkesteuer EU-konform sei. Nach Aufhebung dieser
Steuer im
März 2000 zeigte sich, dass dies eine reine Beschwichtigung war, um
den
EU-Beitritt durchzupeitschen.
Nach Meinung der KPÖ muss daher der Bund für alle
allfälligen
Rückzahlungen von Getränkesteuer aufkommen und es darf den
Gemeinden
daraus keinerlei Belastung erwachsen. Sie verweist dazu auf
die
Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) vom 14. Dezember
2000,
wonach die Getränkesteuer eine indirekte Steuer ist, die auf
die
Letztverbraucher übergewälzt wurde, so dass Gastwirte bzw. Handel
bei
einer Rückzahlung „eine Bereicherung erfahren" würden.
Eine Rückzahlung
an die KonsumentInnen ist laut VfGH wiederum „wegen des
Zeitablaufes,
der Massenhaftigkeit der betroffenen Vorgänge, wegen
Beweisschwierigkeiten oder wegen sonstiger Umstände praktisch
ausgeschlossen".
Veröffentlicht: 11. Dezember 2003