Gesundheitssystem entgehen jährlich 630 Mio. Euro
Kaltenegger für Abschaffung der Höchstbemessungsgrundlage
„Offensichtlich ist niemand bereit, der Bevölkerung in Sachen Gesundheitspolitik reinen Wein einzuschenken.“ Das sagte KPÖ-Klubobmann Ernest Kaltenegger in seinem Debattenbeitrag am ersten Tag der Budgetlandtagssitzung. Die öffentliche Hand ziehe sich zunehmend aus ihrer sozialen Verantwortung zurück. Begünstigt werde dies durch Vorgaben von WTO und EU, die eine weitgehende Liberalisierung aller Dienstleistungen verlangen.
In Deutschland gehören bereits mehr als 20 % der öffentlichen Krankenhäuser privaten Konzernen, die auch in Österreich bereits aktiv sind. Die Beispiele USA und Schweiz zeigen aber, dass gerade jene Staaten, die am meisten Wettbewerb im Gesundheitswesen haben, auch am meisten öffentliches Geld in ihr Gesundheitssystem stecken müssen.
Kaltenegger: „Ein solidarisches Gesundheitssystem ist mit dem freien Markt nicht vereinbar. Der wenige Jahre zurückliegende Versuch der Landesregierung, als ersten Schritt die KAGES-Verwaltung zu privatisieren, ist bekanntlich gescheitert. Das bedeutet aber nicht, dass wir uns in Sicherheit wiegen können, wir müssen weiterhin wachsam sein.“
Der KPÖ sind vor allem die Selbstbehalte ein Dorn im Auge. Dadurch, so Kaltenegger, würden immer mehr Menschen auf medizinische Hilfe verzichten. Das Problem seien fehlende Einnahmen bei den Krankenkassen, was durch die starke Zunahme von „Billigjobs“ ohne Versicherung noch verstärkt werde. Eine Studie der Wirtschaftsuniversität Wien aus dem Jahr 2004 zeigt, dass auf Basis der Daten des Jahres 2003 bei einer Abschaffung der Höchstbemessungsgrundlage Mehreinnahmen von 630 Mio. Euro für die Krankenkassen möglich wären.
Wer wäre von einer Abschaffung der Höchstbemessungsgrundlage betroffen?
6 % der unselbstständig Erwerbstätigen
15 % der Beamten
12 % der Angestellten
2 % der Pensionisten
1 % der Arbeiter
17 % der Selbstständigen
Die Abschaffung der Höchstbemessungsgrundlage würde nur einen kleinen Teil der Bevölkerung betreffen und sei, im Gegensatz zu Selbstbehalten, keine Steuer für Kranke.
Veröffentlicht: 24. April 2007