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Gefährliches Spiel mit der Neutralität

EU-Beistandsverpflichtung – Österreich im Schlepptau von Frankreichs Krieg

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Das NATO-Land Frankreich hat nach den Terroranschlägen von Paris die EU-Beistandsverpflichtung aktiviert. Das bedeutet konkrete Schritte in Richtung EU-Armee und weiterer Militarisierung der EU. Mit der Neutralität ist das nicht vereinbar. Aber die Regierung verschweigt uns das.

von Franz Stephan Parteder

„Die Waffen nieder!“ Mit diesem Satz der Friedensnobelpreisträgerin Bertha von Suttner hat die KPÖ rund um den Jahreswechsel zu einer aktiven Friedenspolitik aufgerufen. Das ist mehr als notwendig. Die Terrorgefahr in Europa führt nämlich zu verstärkter Aufrüstung der EU und das bedeutet akute Gefahren für die Neutralität.

Nach den blutigen Terroranschlägen von Paris hat die französische Regierung den Ausnahmezustand im eigenen Land ausgerufen und die Beistandsverpflichtung nach den Artikeln 24 und 42 des EU-Vertrages von Lissabon aktiviert. 
Die Öffentlichkeit war überrascht. Die EU ist in den Augen der Menschen ja kein Militärbündnis wie die NATO, sondern eine Wirtschaftsgemeinschaft. Der Vertrag von Lissabon sollte – wie die Meinungsmacher lautstark behaupteten – mehr Demokratie bringen. Und jetzt das.

Natürllich wussten alle Kenner des EU-Vertrages seit seinem Abschluss, dass die neu eingeführte militärische Beistandsverpflichtung einer der wesentlichsten Einschnitte auf dem Weg der Eliten zur Supermacht Europa war. Nur den Menschen wollte man das nicht sagen. Man hat ihnen Sand in die Augen gestreut.

Dabei hatten die KPÖ und EU-kritische Kräfte wie die Solidarwerkstatt rechtzeitig gewarnt: 
In einer Stellungnahme in den Medien nach dem Inkrafttreten des Vertrages am 1. Dezember 2009 erklärte die Werkstatt:

„Der EU-Reformvertrag bringt eine Verpflichtung zur dauerhaften Aufrüstung für alle EU-Mitgliedstaaten. Diese Aufrüstungspflicht wird durch ein eigenes Rüstungsamt überwacht und vorangetrieben (Art. 42, VEU), auch ein eigenes EU-Rüstungsbudget wird durch diesen Vertrag begründet (Art. 41, VEU)
Der EU-Reformvertrag ermächtigt – unter dem Deckmantel des sog. „Antiterrorkampfes“ den EU-Rat zu weltweiten Militärinterventionen – auch ohne ein UNO-Mandat (Art. 43, VEU)
Der EU-Reformvertrag steht in diametralen Gegensatz zur österreichischen Neutralität. Er beinhaltet eine militärische Beistandsverpflichtung, die schärfer als die der NATO ist (Art. 42, VEU). Darüber hinaus sieht dieser EU-Vertrag schon eine Beistandsverpflichtung bei sog. „terroristischen Gefahren“, die auch für „präventive“ Angriffskriege instrumentalisiert werden kann (Art. 24, VEU)“

Genau das ist jetzt eingetreten. Österreich hat im Rat der EU-Verteidigungsminister am 17. November 2015 militärischen Beistand zugesichert und will Frankreich bei seinem militärischen Engagement in Afrika entlasten. Der Ministerrat hat am 21. Dezember beschlossen, Lufttransporte der französischen Armee durch eine Hercules-Maschine des Bundesheeres zu unterstützen. 
Die entsprechenden Bestimmungen im EU-Lissabon-Vertrag stehen in diametralem Widerspruch zu geltendem österreichischen Verfassungsrecht und können deshalb ohne Volksabstimmung keine Rechtsbindung entfalten. Ob dabei ein Mandat des UN-Sicherheitsrats vorliegt oder nicht, ist rechtlich im Zusammenhang mit der Neutralität irrelevant. 

Die Solidarwerkstatt: „Wir fordern deshalb von Regierung und Nationalrat die sofortige Aufkündigung jeglicher militärischen Beistandsverpflichtung in der EU und eine aktive Neutralitätspolitik, die sich für eine Überwindung von Krieg, Terror und Gewalt stark macht und sich den EU-Großmächten nicht unterordnet!

Unterstützen auch Sie diese Forderung auf:
http://www.solidarwerkstatt.at/Forum/KeineEUBeistandsverpflichtung.php

 

Veröffentlicht: 8. Februar 2016

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