Archivierte Artikel: Die enthaltenen Informationen sind möglicherweise veraltet.

Für Sozialhilfeanwaltschaft

Kleine Zeitung berichtet über Forderung der KPÖ

30.000 Euro vorenthalten"
Eine unabhängige Sozialhilfeanwaltschaft will die KPÖ. Fall einer Zeltwegerin zeigt, dass Sozialhilfeanspruch nicht immer richtig berechnet wird.
Von 2,50 Euro am Tag musste eine schwerkranke, am Arbeitsmarkt nicht vermittelbare, Zeltwegerin leben. Der Frau wurden die Rezeptgebühren nicht refundiert, der Sozialhilfeanspruch unkorrekt berechnet. Die KPÖ hat sich der Frau angenommen (wir berichteten). "Die Berufung wurde gewonnen", freut sich die Knittelfelder LAbg. Renate Pacher. Die Zeltwegerin bekommt nun 507 Euro Sozialhilfe und der Großteil der Rezeptgebühren werden ihr rückerstattet.

Antrag abgelehnt. Pacher weiß: "Dies ist kein Einzelfall." Die KPÖ will in der Steiermark eine Sozialhilfeanwaltschaft installieren. Denn: "Es ist nicht jedermanns Sache bei einer Partei Hilfe zu suchen. Außerdem können wir nicht flächendeckend arbeiten. Es braucht eine weisungsfreie unabhängige Stelle." Einen entsprechenden Antrag hat die KPÖ bereits im Landtag eingebracht, dieser wurde allerdings abgelehnt.

b<>5660 Euro Differenz. Nun hat die KPÖ ähnliche Fälle wie den der Zeltwegerin gesammelt. Berufungen ergaben erstaunliche Ergebnisse: In einem Fall erhielt ein Betroffener vor der Berufung 213 Euro Sozialhilfe, danach waren es 610 Euro. Das ergibt eine Differenz von 5660 Euro im Jahr. Pacher: "14 Menschen wurden aufs Jahr gerechnet fast 30.000 Euro an Sozialhilfemitteln vorenthalten." Mit diesen Informationen wird noch einmal das Gespräch mit Soziallandesrat Kurt Flecker gesucht. Pacher: "Wir sind zutiefst überzeugt, dass eine Sozialhilfeanwaltschaft wichtig ist. Es gibt viele Leute, die Anspruch haben und ihre Rechte nicht kennen."

(Kleine Zeitung, Region Murtal, 18.11.07)

Veröffentlicht: 19. November 2007

Archivierte Artikel: Die enthaltenen Informationen sind möglicherweise veraltet.