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Für den Ausstieg aus dem „Kleinen Glücksspiel“!

Spielautomaten: Jetzt droht Wildwuchs in der Steiermark

Seit Anfang Jänner gilt in der Steiermark ein neues Glücksspielgesetz. SPÖ, ÖVP und FPÖ haben gemeinsam durchgesetzt, dass Spieler in nur einer Stunde bis zu 36.000 Euro verspielen können. Gespielt werden darf an einem von knapp über 1000 Automaten in so genannten Minicasinos. Die vor 2016 zugelassenen Automaten hätten mit Jahresbeginn aus dem Verkehr gezogen werden müssen. Doch viele Aufsteller betreiben außerhalb des geltenden Gesetzes weiterhin Glücksspielgeräte. Jetzt wird laut Zeitungsberichten die Verfolgung durch die Justiz auf Eis gelegt.

Die illegalen Automaten sind für Spielsüchtige besonders gefährlich, da hier keinerlei Schutzmechanismen existieren. Wer sich in den drei zugelassenen Glücksspielketten sperren lässt, kann so weiterhin spielen.

Die Aufsteller wurden bisher kontrolliert, Geräte beschlagnahmt. Der Erfolg war gering, denn diese Automaten sind offenbar so lukrativ, dass trotz wiederholter Strafzahlungen immer wieder neue auftauchen. Die Behörden scheinen machtlos zu sein.

Doch nun scheint sich das Land überhaupt geschlagen zu geben: Solange der Verfassungsgerichtshof nicht entschieden habe, ob das Gesetz überhaupt legal ist, gibt es keine gerichtlichen Entscheidungen auf Landesebene. Für viele Aufsteller ist das ein Freibrief, weitere Automaten aufzustellen. Inzwischen gibt es in der Steiermark nach Angaben von Spielern mehr Automaten als vor Jahresbeginn. Dabei sollte mit dem neuen Glücksspielgesetz dem Wildwuchs und der Einzelaufstellung ein Riegel vorgeschoben werden.

Gleichzeitig bemängelt der Landesrechnungshof die dubiosen Vorgänge rund um die Vergabe der Lizenzen für die drei offiziellen Anbieter. Die KPÖ befürchtet, dass sich die Steiermark auf eine lange rechtliche Auseinandersetzung um das „kleine Glücksspiel“ einstellen muss. Gleichzeitig wird landesweit das Angebot an Sport- und Livewetten ausgebaut. Diese fallen gar nicht unter das Glücksspielgesetz, sondern werden als „Geschicklichkeitsspiel“ eingestuft. Nach dem Automatenspiel haben diese Wetten das zweitgrößte Suchtpotenzial.

KPÖ-Klubobfrau Claudia Klimt-Weithaler: „Die KPÖ hat aus guten Gründen gegen das steirische Glücksspielgesetz gestimmt. Das nun herrschende Chaos ist die Folge von politischen Entscheidungen, die nicht im Interesse der Bevölkerung erfolgt sind. Die einzig vernünftige Lösung angesichts der aktuellen Entwicklungen wäre ein Ausstieg der Steiermark aus dem Automatenspiel. Die KPÖ wird sich deshalb weiter dafür einsetzen, der Geschäftemacherei mit der Spielsucht einen Riegel vorzuschieben.“

Die Vorschläge der KPÖ:
• Konsequentes Vorgehen gegen illegale Glücksspielautomaten: Beschlagnahmte Automaten werden meist umgehend durch neue ersetzt. Die Gewinne durch das illegale Spiel sind so hoch, dass die Investition und etwaige Strafen für den Betreiber kaum ins Gewicht fallen. Die Schließung solcher Lokale ab dem zweiten Verstoß wäre sinnvoll.
• Verbot von Wetten während eines laufenden Ereignisses (Livewetten – vom Gesetz als Geschicklichkeits- und nicht als Glücksspiel eingestuft).
• Verbot von Wetten auf sportähnliche Veranstaltungen, die offenkundig vornehmlich zum Abschluss von Wetten ausgetragen werden
• Strenge Reglementierung der Wetten an Wettterminals
• Strengere Kontrollen der Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen in den Wettbüros und Wettcafés
• Ein Verbot der Bewerbung von Sport- und Livewetten
• Um den Folgen der Spielsucht zu begegnen, muss unbedingt die Förderung der Spielsuchtberatung, der Therapie und der Prävention forciert werden.
• Ausstieg der Steiermark aus dem kleinen Glücksspiel nach Wiener Vorbild zum nächstmöglichen Zeitpunkt

25. August 2016