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EU erzwingt Lohndumping

Urteil des EU-Gerichtshofes stellt Kollektivverträge in Frage - Erklärung der Werkstatt Frieden und Solidarität

Ein weiterer Schlag des EUGH gegen Kollektivverträge und gewerkschaftliche Rechte

Verbot der Bindung von öffentlichen Aufträge an die Einhaltung von Kollektivverträgen

Bereits Ende Dezember 2007 hat der EuGH zwei spektakuläre Urteile gefällt, die auch das österreichische Sozialsystem erschüttern könnten. Anhand zweier Arbeitskonflikte in Schweden und Finnland kamen die obersten EU-Richter zu folgenden Urteilen: Erstens: Unternehmen, die einen Firmensitz in einem Billiglohnland der EU haben, dürfen in allen anderen EU-Staaten Beschäftigte unter Kollektivvertrag zahlen (in Schweden zahlte eine estnische Firma 50% unter KV!). Zweitens: Gewerkschaftliche Kampfmaßnahmen gegen diese Art des Lohndumpings sind unzulässig. Begründung: Sicherung des "freien EU-Binnenmarktes", wie er durch die EU-Verträge vorgegeben ist. Nun hat der EuGH zum nächsten Schlag ausgeholt, um Dumpinglöhne EU-weit durchzusetzen. In der BRD hat das Land Niedersachsen einen Bauauftrag an die Bedingung gekoppelt, dass alle Bauarbeiter nach den
örtlichen Tarifverträgen bezahlt werden. Diese Vorschrift in der Vergabeordnung hat der EuGH nun verboten, da der örtliche Tarifvertrag nicht allgemeinverbindlich sei.

Grundlage der EuGH-Entscheidungen sind die neoliberalen EU-Verträge, die zu einer Wirtschaftspolitik der "offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb" verpflichten. Durch den EU-Reformvertrag wird der Neoliberalismus einzementiert und weiter vorangetrieben. Die Werkstatt Frieden & Solidarität fordert daher die ÖGB-Führung erneut auf, endlich aufzuwachen und Widerstand gegen den neoliberalen EU-Reformvertrag zu leisten: "Wir brauchen starke und kämpferische Gewerkschaften, ein ÖGB, der weiterhin der Regierungs- und EU-Politik die Mauer macht, ist dafür ein Hemmschuh. Viele ArbeitnehmerInnen werden sich sehr genau anschauen, wie die ÖGB-Funktionäre am 9. April im Nationalrat abstimmen werden, wenn der EU-Reformvertrag auf der Tagesordnung steht."

In Deutschland fordert die Linkspartei den Stopp des Ratififizierungsprozesses für den EU-Vertrag. Bundestagsabgeordneter Dieter Dehm: "Deshalb darf die Ratifizierung des Vertrages von Lissabon nur fortgesetzt werden, wenn sich die europäischen Regierungen auf ein zusätzliches Protokoll geeinigt haben. Das muß eindeutig regeln, daß die wirtschaftlichen Grundfreiheiten des EU-Rechts die mitgliedsstaatlichen Grundrechte und die Grundwerte der nationalen Verfassungen – wie das Sozialstaatsprinzip – nicht aushebeln können. Einer solchen Forderung dürften sich SPD und Grüne nicht verschließen, wenn sie ihre Glaubwürdigkeit nicht endgültig aufs Spiel setzen wollen.

Es ist unerträglich, daß über die EU und den EuGH Regelungen wie das niedersächsische Landesvergabegesetz – aber auch das VW-Gesetz – wirkungslos gemacht werden sollen. Eine solche Politik wird mittelfristig dazu führen, daß die in den letzten 150 Jahren erkämpften Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit der Keule des neoliberalen »freien Marktzugangs« zerstört werden. Es ist dem Vorsitzenden der IG BAU, Klaus Wiesehügel, nur recht zu geben, wenn er darauf hinweist, daß dieses Urteil verheerend für die Bauwirtschaft und ein weiterer Schritt hin zum Raubtierkapitalismus ist."

Veröffentlicht: 4. April 2008

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