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Ernest Kaltenegger: "Glücksspiel mit vielen Abkassierern"

Leserbrief von KPÖ-LAbg. Kaltenegger

Sehr geehrte Redaktion!

Es stimmt, dass der Staat viele Millionen aus dem Glücksspiel einnimmt. Trotzdem bezweifle ich sehr, dass dies ein gutes Geschäft für die öffentlichen Haushalte ist. Berücksichtigt man die volkswirtschaftlichen Folgen der rasant zunehmenden Zahl von Spielsüchtigen, so schaut die Rechnung sicher ganz anders aus. In einer kanadischen Studie wurden die Kosten für die Allgemeinheit mit fast 50.000 Dollar pro Spielsüchtigen beziffert. Sie entstehen durch Arbeitsausfälle bis hin zur völligen Arbeitsunfähigkeit, unbezahlten Rechnungen, Betrug sowie andere Straftaten zur Finanzierung der Spielsucht, Kosten der Strafverfolgung bis hin zu Inhaftierungskosten, Mehrkosten für das Gesundheitssystem (z.B. Therapien) und das notwendige soziale Auffangnetz. Nicht berechnet werden natürlich das menschliche Leid bei Spielsüchtigen und deren Angehörige. In Österreich hütet man sich Dank des Einflusses der Lobbyisten vor der Erstellung solcher Studien. Die KPÖ hat im steiermärkischen Landtag die Erstellung einer Statistik über den Anteil von Spielsucht am Begehen von Straftaten beantragt. Obwohl dies für Innen- und Justizministerium ein Leichtes sein müsste, hatte sich bisher geweigert solches zu tun. Offensichtlich hat man kein Interesse das wahre Ausmaß dieses Problems öffentlich zu machen.

Nachdem in einer Expertise der Universität Wien festgestellt wurde, dass zahlreiche Automaten der Firma Novomatic nicht den Bestimmungen für das "Kleine Glücksspiel" (Höchsteinsatz 50 Cent, Höchstgewinn 20 Euro) entsprechen, möchte die Bundesregierung nun scheinbar das Gesetz den bisher illegalen Automaten anpassen und nicht umgekehrt! Sollte zukünftig der zulässige Höchsteinsatz pro Spiel auf 10 Euro - bei einer vorgeschriebenen Mindestspieldauer von 1 Sekunde (!) in Spielhallen und 2 Sekunden bei sonstig aufgestellten Automaten - angehoben werden, so wird es möglich sein, an innerhalb weniger Stunden tausende Euro zu verspielen. Wenn dieser Gesetzesentwurf tatsächlich so beschlossen wird, dann müsste das Land Steiermark von seinem Recht, das "Kleine Glücksspiel" in der Steiermark generell zu verbieten, Gebrauch machen. Die KPÖ würde sofort einen diesbezüglichen Antrag stellen.

Mit freundlichen Grüßen
Ernest Kaltenegger

Veröffentlicht: 6. April 2010

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