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Erhöhung der Mindestpension hält nicht, was sie verspricht

Werner Murgg: „Neuregelung der Mindestpension bringt nur sehr wenigen Vorteile"

215.609 Menschen haben 2015 in Österreich nur eine Mindestpension bezogen. Fast zwei Drittel sind Frauen. 2017 beträgt die Höhe der Mindestpension für Alleinstehende 889,84 Euro, netto sind es 844,46 Euro. Im Sommer vorigen Jahres kündigte Sozialminister Stöger (SPÖ) an, diesen Betrag für alle, die 30 Versicherungsjahre vorweisen können, auf 1000 Euro zu erhöhen. Das erweist sich nun als Mogelpackung.

Denn was nicht dazugesagt wurde: Die Regelung ist so gefasst, dass nur ein sehr kleiner Personenkreis in den Genuss der Erhöhung auf 949 Euro (brutto: 1000 Euro) kommt: Die Regelung gilt ausschließlich für Alleinstehende. Und bei den 30 Versicherungsjahren werden nur reine Arbeitsjahre anerkannt, Kindererziehungszeiten und andere Versicherungszeiten werden nicht berücksichtigt. Dadurch reduziert sich die Zahl der Begünstigten auf eine sehr überschaubare Zahl.

Der KPÖ-Landtagsklub hat einen Antrag eingebracht, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, als Berechnungsgrundlage für den Bezug der erhöhten Ausgleichszulage auch Ersatzzeiten heranzuziehen. KPÖ-LAbg. Werner Murgg: „Eine Pension von 1000 Euro brutto ist kein Luxus. Viele Ex-Politikerinnen und –Politiker bekommen mehr als das Zehnfache dieses Betrags. Dass jetzt selbst für Menschen, die 30 Jahre Versicherungszeit haben, noch Hürden eingebaut werden, ist nicht einzusehen. Die Bundesregierung ist aufgefordert, schnell zu reagieren.“

Veröffentlicht: 24. Januar 2017

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