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Erbschaftssteuer: Große Vermögen nicht verschonen

KPÖ sieht Urteil des Verfassungsgerichtshofes nicht als Freibrief für Millionäre

„Das Urteil des Verfassungsgerichtshofes darf kein Freibrief für die Abschaffung der Erbschafts- und Schenkungssteuer sein“ fordert die KPÖ . Die Entscheidungsfrage dabei liegt jetzt bei der SPÖ, nämlich ob sie den Forderungen der ÖVP nach Abschaffung dieser Steuer nachgibt oder eine zeitgemäße Reform dieser Steuer durchsetzen kann.

Eine Abschaffung wäre nach der Aufhebung der Vermögenssteuer, der Senkung des Spitzensteuersatzes und der Schaffung der steuerschonenden Privatstiftungen in der Ära Lacina sowie der Senkung der Körperschaftssteuer und Einführung der Gruppenbesteuerung in der Ära Grasser ein weiterer Schritt um die Besteuerung von Kapital und Vermögen gegen Null zu drücken. Damit würde Österreich noch stärker zum Steuerparadies der EU verkommen.

Das Argument, der Ertrag aus dieser Steuer für das Budget sei im Verhältnis zu den Kosten für die Einhebung zu gering beweist nur, dass seit Jahrzehnten verabsäumt wurde, eine notwendige Anhebung vorzunehmen. Offenbar wurde die Erbschaftssteuer bewusst zur „Bagatellsteuer“ abgewertet um sie dann leichter abschaffen zu können.

Während die Erbschaftssteuer seit Jahren stagniert – sie ist im Budget 2006 mit gerade 165 Millionen Euro veranschlagt – stieg der Umfang der Vermögen und damit auch zwangsläufig der Erbschaften und Schenkungen enorm an. Dabei ist zu berücksichtigen, dass auf nur ein Prozent der Bevölkerung 34 Prozent, weitere neun Prozent 33 Prozent und die restlichen 90 Prozent 32 Prozent des Vermögens entfallen. Wenn von Vermögensbesteuerung die Rede ist – und dazu gehört auch die Erbschaftssteuer – geht es vor allem um die obersten zehn Prozent, der weitaus größte Teil der Bevölkerung ist davon kaum betroffen.

„Es wäre eine sozialpolitische Provokation sondergleichen, die Erbschafts- und Schenkungssteuer abzuschaffen und damit vor allem die großen Vermögen weiter zu entlasten, während gleichzeitig durchschnittliche EinkommensbezieherInnen mit der Lohnsteuer und Mehrwertsteuer einen immer größeren Teil der Steuerbelastung erbringen müssen“, kritisieren der steirische KPÖ-Vorsitzende Parteder und Michael Graber von der Bundes-KPÖ.

Die KPÖ sieht das Urteil des Verfassungsgerichtshofes – dessen Urteil nach eigenen Aussagen die Steuer als solche keineswegs grundsätzlich in Frage stellt – als Anlass für eine gründliche Reform der Erbschafts- und Schenkungssteuer als faktisch einzige verbliebene Form der Vermögensbesteuerung. Dazu gehört die gleiche Besteuerung von Immobilien und Finanzvermögen, wobei für kleine Erbschaften von DurchschnittsverdienerInnen Freibeträge für Eigentumswohnungen oder Eigenheime und Ersparnisse aus einer durchschnittlichen Erwerbstätigkeit notwendig sind, wie das etwa auch die oö Arbeiterkammer verlangt.

Darüber hinaus verlangt die KPÖ die Wiedereinführung der Vermögenssteuer, die Anhebung des Spitzensteuersatzes, die Abschaffung der Privatstiftungen sowie die Anhebung der Körperschaftssteuer für die Profite der Kapitalgesellschaften.

Veröffentlicht: 7. März 2007

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