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Energiewirtschaft voll verstaatlichen - Privatisierungen rückgängig machen

KPÖ zum 60. Jahrestag des 2. Verstaatlichungsgesetzes

Auf die Bedeutung des öffentlichen Eigentums in der Energiewirtschaft weist die KPÖ anlässlich des 60. Jahrestages der Beschlussfassung des 2. Verstaatlichungsgesetzes am 26. März 1947 durch den Nationalrat hin. Nach der Verstaatlichung von drei Großbanken und der wichtigsten Unternehmen im Bergbau, Erdölförderung und -verarbeitung, Hüttenindustrie, Maschinen- und Metallindustrie, Fahrzeugbau, Elektro- und chemischer Industrie mit dem 1. Verstaatlichungsgesetz im Jahre 1946 folgte auf Initiative des damaligen KPÖ-Energieministers Karl Altmann 1947 das 2. Verstaatlichungsgesetz für die Elektrizitätswirtschaft, das bis heute eine verfassungsmäßige öffentliche Mehrheit im Energiesektor vorschreibt.

„Mit dem Antritt der rotschwarzen Koalition steigt jedoch die Gefahr einer Aufhebung dieser Bestimmung, die Regierungsparteien SPÖ und ÖVP haben dazu die erforderliche Zweidrittel-Mehrheit im Parlament“, warnen der steirische KPÖ-Vorsitzende Franz Stephan Parteder und KPÖ-Wirtschaftssprecher Michael Graber. Sie weisen auf die negativen Folgen der Privatisierung im sensiblen Energiesektor etwa durch sinkende Versorgungssicherheit am Beispiel anderer Länder hin. Einen Vorstoß für eine Privatisierung des Verbundkonzerns startete vor kurzem SPÖ-Energiesprecher Kurt Eder.

Während ab 1986 als Vorleistung für den EU-Beitritt unter der Regie der großen Koalition von SPÖ und ÖVP in den letzten zwanzig Jahren die Verstaatlichte systematisch zerschlagen und bis auf Restbeteiligungen der ÖIAG bei AUA, OMV, Post und Telekom privatisiert wurde, existiert die öffentliche Mehrheit beim Verbund und den Landesenergiegesellschaften trotz auch hier stattgefundener Privatisierungen bis heute.

Aktuell befinden sich noch 51 Prozent des Verbundkonzerns im Besitz der Republik Österreich, jeweils zehn Prozent gehören der EVN und der Wienstrom, fünf Prozent der TIWAG, 24 Prozent befinden sich in Streubesitz (davon 30 Prozent Aktionäre aus Großbritannien, 25 Prozent Schweiz, jeweils 15 Prozent Deutschland und Österreich, restliche 15 Prozent US-Investoren und Streuaktien in Skandinavien, Benelux, Italien, Frankreich und Spanien).

Massiv vertreten ist in- und ausländisches Privatkapital auch schon bei drei Landesenergiegesellschaften: EVN (51 Prozent Land NÖ, 35 Prozent Energie Baden Württemberg, 14 Prozent Streubesitz), Energie Steiermark (74,9 Prozent Land Steiermark, 25,1 Prozent EdF), Kärntner Energie Holding (51 Prozent Land Kärnten, 49 Prozent RWE). Hingegen befinden sich Wienstrom (100 Prozent Stadt Wien), TIWAG (100 Prozent Land Tirol, jedoch mit intensiver Kooperation mit dem deutschen Atomkonzern E.ON), Salzburg AG (Land Salzburg 45,56 Prozent, Stadt Salzburg 31,31 Prozent, EAG 13,13 Prozent), Energie AG (93,75 Prozent Land OÖ, 6,25 Prozent Linz AG), BEWAG (51 Prozent Land Burgenland, 49 Prozent Burgenland AG) und Illwerke-VKW (95,5 Prozent Land Vorarlberg, 4,5 Prozent Streubesitz von Gemeinden) noch voll im öffentlichen Eigentum.

„Angesichts der enormen Profitmargen in der E-Wirtschaft steigt die Begehrlichkeit des in- und ausländischen Privatkapitals, darunter führender EU-Atomkonzerne wie EdF, EnBW, E.ON oder RWE, nach einer völligen Privatisierung der österreichischen E-Wirtschaft“, meint Graber. Mit der Beteiligung der EU-Atomkonzerne an der heimischen E-Wirtschaft wird überdies die offizielle Anti-AKW-Politik Österreichs ad absurdum geführt.

Als Gegenposition zur etablierten Politik tritt die KPÖ für eine Re-Verstaatlichung der bereits privatisierten Anteile in der E-Wirtschaft etwa durch Übernahme durch die ÖIAG ein. Privatisierungen lehnt die KPÖ mit Verweis auf die damit verbundene Preisgabe der politischen Gestaltungsmöglichkeiten für diesen sensiblen Bereich sowie wegen der gravierenden Auswirkungen auf Arbeitsplätze, Löhne und Sozialleistungen der Belegschaft grundsätzlich ab.

Veröffentlicht: 26. März 2007

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