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Ein Monat „Sozialhilfe neu“ in der Steiermark: Ein schlechtes Gesetz zur falschen Zeit

Claudia Klimt-Weithaler: „Bei Armutsbekämpfung gibt es leider nur Lippenbekenntnisse“

Foto:© Pia Schmikl

Am 23. Februar beschloss der steirische Landtag mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP die neue Sozialhilfe, das „Sozialunterstützungsgesetz“. Vor einem Monat, am 1. Juli 2021, hat es die Mindestsicherung abgelöst. Seither ist es nicht mehr möglich, zur Sozialunterstützung Wohnbeihilfe zu beziehen. In der derzeitigen schweren Wirtschaftskrise betrifft diese Maßnahme Tausende und trägt zur Verschärfung der Armut bei.

Über 1,5 Millionen Österreicherinnen und Österreicher leben an oder unter der Armutsgrenze. Viel zu geringes Arbeitslosengeld und Kurzarbeit haben zu massiven Einnahmensverlusten bei großen Teilen der Bevölkerung geführt. Während es an Lippenbekenntnissen zur Bekämpfung der Armut nicht mangelt, tragen die Bundes- und Landesgesetze sogar noch zu einer Verschärfung der Situation bei.

Wer die neue steirische Sozialhilfe bezieht, darf keine Wohnunterstützung mehr bekommen. In vielen Fällen führt das zu starken Kürzungen gegenüber der alten Mindestsicherung. Aber auch für das Land entstehen durch das neue System höhere Kosten, da Berechnung und Vollzug des Gesetzes mit einem wesentlich höheren Verwaltungsaufwand verbunden sind. So sind etwa von Seiten der Sozialämter pro Person monatlich bis zu vier Überweisungen alleine für die Wohnkosten durchzuführen. Für die Betroffenen bringt das Gesetz aber in den meisten Fällen eine Kürzung.

Bei der Sozialunterstützung wird der Wohnbedarf mit 40 % des Richtsatzes und der Lebensbedarf mit 60 % des Richtsatzes angenommen (d.h. € 378,00 Wohnbedarf, € 567,00 Lebensbedarf). Liegt der tatsächliche Wohnungsaufwand eines Beziehers unter den 40 % des Wohnbedarfes, wird der Richtsatz gekürzt. Liegt der tatsächliche Wohnaufwand darüber, kann eine Wohnkostenpauschale in der Höhe von 30 % des Richtsatzes gewährt werden (laut einer bundesweiten Vorgabe) – in der Steiermark sind es aber nur 20 %. Das haben ÖVP und SPÖ im Landtag beschlossen.

  • Die KPÖ fordert daher, in der Steiermark die Wohnkostenpauschale von 20 auf 30 % anzuheben.
  • Darüber hinaus ist eine Novellierung des Sozialhilfegrundsatzgesetzes nötig, um für die Betroffenen wieder den Bezug der Wohnunterstützung zu ermöglichen.

Die Wohnkosten tragen wesentlich zur Teuerung und auch zur Verfestigung von Armut bei. In keinem anderen EU-Staat sind die Kosten von Mieten und Betriebskosten in den vergangenen Jahren so stark gestiegen. KPÖ-Klubobfrau Claudia Klimt-Weithaler: „Dass Landesrätin Kampus den möglichen Spielraum nicht ausnützt, macht das Problem noch größer. Bei der Sozialunterstützung handelt es sich um ein schlechtes Gesetz, das noch dazu zur falschen Zeit kommt. Mitten in einer schweren Wirtschaftskrise brauchen die Menschen Unterstützung statt Kürzungen, wenn ohnehin zu wenig zum Leben da ist und die Wohnkosten immer weiter steigen.“

Veröffentlicht: 30. Juli 2021

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