"Ein Herz für Spekulanten": Schutz der Grazer Altstadt abgesagt
Werner Murgg (KPÖ): Erhaltung der Altstadt muss Vorrang vor Profiten haben!
Ein Gummiparagraf im Grazer Altstadterhaltungsgesetz ermöglicht es Spekulanten, schutzwürdige Gebäude abzureißen und durch Neubauten zu ersetzen. Gebäude müssen nämlich nur erhalten werden, wenn es „wirtschaftlich zumutbar“ ist. Deshalb wird eine „Unzumutbarkeit“ oft künstlich herbeigeführt. Der Grazer Altstadtanwalt hat aufgezeigt, wie so etwas verhindert werden kann. Ein entsprechender Antrag der KPÖ wurde heute aber auf Eis gelegt.
In zahlreichen Fällen wurden historische Gebäude in der Grazer Altstadt absichtlich dem Verfall preisgegeben, um eine „wirtschaftliche Unzumutbarkeit“ künstlich herzustellen. Das kritisiert auch der Altstadtanwalt in seinem aktuellen Bericht und empfiehlt konkrete Änderungen im Gesetz. Die KPÖ, die sich immer für den Schutz der Grazer Altstadt starkgemacht hat, forderte im Landtag per Antrag die Umsetzung dieser Empfehlungen.
Am 26. März wurden die Vorschläge im Wirtschaftsausschuss dem Unterausschuss Baugesetz zugewiesen. Damit ist klar, dass es in den kommenden Jahren keine inhaltliche Auseinandersetzung mehr geben wird. KPÖ-LAbg. Werner Murgg kritisiert diese Vorgangsweise scharf: „Der Schutz der Interessen von Spekulanten hat für die Regierung Vorrang. Sonst wäre ein einfach umzusetzender Antrag nicht auf die lange Bank geschoben worden. Damit werden weitere historische Gebäude unwiederbringlich verloren gehen.“
Eine Ergänzung im Altstadtschutzgesetz würde die oft praktizierte Vorgangsweise unmöglich machen, indem eine Abbruchbewilligung erst frühestens zehn Jahre nach Erwerb der Liegenschaft erteilt werden darf. Dazu müsste festgelegt werden, dass fahrlässig herbeigeführte Schäden nicht der „wirtschaftlichen Unzumutbarkeit“ zugerechnet werden dürfen. Auch Klimaanlagen, die auf Fassaden und Dächern montiert werden, ließen sich gesetzlich verhindern.
Ähnlich wie dem Altstadtschutz ist es der groß angekündigten Raumordnungsnovelle ergangen, um die es in den letzten Monaten sehr still geworden ist. Vor 2021 wird es wohl keine neue Regelung geben, obwohl diese dringend nötig wäre – nicht nur in Hinblick auf die äußerst fragwürdigen Vorgänge rund um das Einkaufszentrum Seiersberg.
Veröffentlicht: 27. März 2019