Demokratie darf keine Frage des Geldes sein!
Bestimmungen müssen wieder bürgerfreundlicher gestaltet werden
Das steiermärkische Volksrechtegesetz ist in der letzten Sitzung des alten Landtages am 5. Juli 2005 von ÖVP, SPÖ, FPÖ und BZÖ in entscheidenden Punkten verschlechtert worden. Seit dieser Gesetzesreform müssen Bürgerinnen und Bürger in die Gemeindeämter pilgern, um eine Forderung zu unterstützen. Vorher hat eine Unterschrift auf einer Liste genügt, die nach Einreichung durch die Initiatoren von den zuständigen Gemeindewahlbehörden überprüft wurde.
KPÖ und Grüne haben auf Initiative von KPÖ-Klubobmann Kaltenegger den Antrag gestellt, dieses wichtige Gesetz wieder bürgerfreundlicher zu gestalten. Der SPÖ-ÖVP-Mehrheit hat den Antrag auf die lange Bank geschoben und kein Interesse an der Verbesserung der demokratischen Rechte der Bevölkerung gezeigt.
In der Pressekonferenz des KPÖ-Landtagsklubs am 31. März wies Klubobmann Ernest Kaltenegger auf folgenden Umstand hin: „Volksbegehren müssen durch die neue Regelung in Form eines Gesetzes erstellt werden. Außerdem wird von den Initiatoren gleich ein Finanzierungsmodell gefordert. Das wäre eigentlich Aufgabe des Landtages.
Bürger, die ein Anliegen haben, werden nicht nur durch die bürokratische Unterschriftenregelung abgeschreckt, sie müssen auch juristischen Beistand in Anspruch nehmen. Für viele Bürgerinitiativen wird es in Zukunft also eine Kostenfrage sein, ob sie die Möglichkeiten der direkten Demokratie in Anspruch nehmen können.“
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Veröffentlicht: 4. April 2006