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Das droht steirischen Familien durch die "Sozialhilfe neu" der FPÖ

KPÖ-Dringliche im Landtag

Den Gpürtel enger schnallen
Foto:© Pia Schmikl

Die unter FPÖ-Sozialministerin Beate Hartinger-Klein geplante „Sozialhilfe neu“ wird ab 2020 zu massiven Kürzungen bei jenen führen, die derzeit Mindestsicherung beziehen. Anders als in der Darstellung der Bundesregierung trifft das sehr oft Kinder und ältere Menschen, die zwar im Pensionsalter sind, aber keinen Pensionsanspruch haben und deshalb Mindestsicherung beziehen.

Wie auch das Büro des steirischen FPÖ-Vorsitzenden Kunasek auf Anfrage bestätigt, ist „der gleichzeitige Bezug von Wohnbeihilfe und Sozialhilfe möglich. Diesfalls sind die Leistungen als Einkommen auf die Sozialhilfe anzurechnen.“ – Mit anderen Worten: Der Bezug von Wohnunterstützung oder Heizkostenzuschuss ist künftig zwar möglich, wird aber von der Sozialhilfe wieder abgezogen. Die Betroffenen werden bis zu 143 Euro im Monat verlieren – bei Familien können die Verluste noch weit größer ausfallen.

Diese Neuregelung wird zu einer massiven Schlechterstellung der sozial Schwächsten führen. Das Land muss seine Möglichkeiten ausschöpfen, um diesen Eingriff zu verhindern. Gleichzeitig müssen Vorbereitungen getroffen werden, da damit zu rechnen ist, dass Einzelpersonen und ganze Familien Gefahr laufen, ihre Wohnung zu verlieren. Von der steirischen Soziallandesrätin Kampus (SPÖ) war bisher nur zu hören, dass sie mit der kurzen Frist unzufrieden ist. Eine inhaltliche Stellungnahme zu diesem unsozialen Gesetz war bisher nicht zu vernehmen, ebensowenig gibt es Klarheit, ob das Land Steiermark rechtliche Mittel gegen diesen Eingriff in die Sozialgesetzgebung des Landes ergreifen wird.

Die KPÖ wird deshalb in der kommenden Landtagssitzung am 30. April eine Dringliche Anfrage an Soziallandesrätin Kampus richten. Dadurch soll geklärt werden, welche Auswirkungen die „Sozialhilfe neu“ auf die Steiermark hat und wie verhindert werden soll, dass es zu Notsituationen kommt, etwa dadurch, dass durch die De-facto-Streichung der Wohnunterstützung eine Alleinerzieherin mit Kindern plötzlich ihre Wohnung nicht mehr finanzieren kann.

Auch eine Auszahlung anderer Leistungen des Landes wie das Schulstartgeld ist mit der neuen Sozialhilfe nicht mehr möglich. Das bedeutet, dass Unterstützungen an alle ausbezahlt werden können, außer an jene, die am bedürftigsten sind. Besonders betroffen sind Kinder und Jugendliche: Diese können in der Steiermark 14 Mal den für Minderjährige vorgesehenen Anteil der Mindestsicherung beziehen. Das Bundesgesetz untersagt den Ländern künftig die Möglichkeit, Kindern die Leistung öfter als zwölf Mal auszuzahlen.

 

Veröffentlicht: 8. April 2019

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