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„Brauchen Angebote für psychisch erkrankte Kinder und Jugendliche“

KPÖ für Verbesserung der Versorgung ein – Steiermark Schlusslicht in Österreich

In der Steiermark gibt es kaum geeignete Wohneinrichtungen für psychisch erkrankte Kinder und Jugendliche. Dabei wäre ein entsprechendes Angebot dringend notwendig, bestätigt auch der Rechnungshof. KPÖ-Klubobfrau Claudia Klimt-Weithaler setzt sich für eine Verbesserung der Versorgung ein und hat im Landtag einen entsprechenden Antrag eingebracht.

Für Kinder und Jugendliche mit psychischen Problemen braucht es sozialtherapeutische Wohneinrichtungen. Diese sind speziell auf diese Erkrankungen ausgerichtet. Die Steiermark liegt österreichweit an letzter Stelle: Bis vor kurzem haben nur 12 Wohnplätze existiert, bis Ende 2019 sollen es – auf Initiative der KPÖ – immerhin 20 sein. Oberösterreich, etwa gleich groß wie die Steiermark, hat 143 Wohnplätze für Kinder und Jugendliche. Auch bei den sozialpädagogischen Wohnplätzen ist die Steiermark Schlusslicht in Österreich.

„Die Steiermark braucht mehr Unterstützung für psychisch erkrankte Kinder und Jugendliche. Wir dürfen die jungen Menschen und ihre Eltern in sehr schwierigen Situationen nicht im Regen stehen lassen“, so Klimt-Weithaler. Dem Landtag liegt auch ein aktueller Bericht des Rechnungshofes zum psychosozialen Angebot in der Steiermark vor. Darin wird nicht nur das mangelnde Angebot, sondern auch die mangelnde Steuerung des Landes kritisiert. Auch im RSG (Regionaler Strukturplan Gesundheit) 2025 werden keine diesbezüglichen Planungen getroffen.

Die KPÖ stellte deshalb den Antrag, das Angebot an sozialtherapeutischen Wohnplätzen für psychisch erkrankte Kinder und Jugendliche in der Steiermark deutlich zu erhöhen. Zusätzlich nötige Maßnahmen sind:

  1. Absenkung der Gruppengrößen in sozialpädagogischen Einrichtungen zur vollen Erziehung und Anhebung des Personalschlüssels im Sinne einer Qualitätsverbesserung des Betreuungsverhältnisses;
  2. Schaffung von Betreuungsmöglichkeiten für Kinder unter 10 Jahren mit speziellem Betreuungsbedarf (Traumatisierung, Gewalterfahrung, Eigen- oder Fremdgefährdung) in einem ausreichenden Ausmaß mit traumapädagogischem Schwerpunkt und intensiver Betreuungsmöglichkeit (kleine Gruppen, hoher Betreuungsschlüssel), sowie
  3. Anhebung des geforderten Ausbildungsstandes des sozialpädagogischen Personals und Absenkung des Anteiles des Personals ohne abgeschlossene Ausbildung in Einrichtungen der vollen Erziehung.

Veröffentlicht: 2. April 2019

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