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BHG-Novelle: Ein weiterer Schritt zurück

Kürzungen auf dem Rücken von Menschen mit Behinderung werden von SPÖ schöngeredet

Heute hat der Steiermärkische Landtag mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP die unsoziale Novelle des Steirischen Behindertengesetzes beschlossen, gegen die sich in den vergangenen Monaten breiter Widerstand formiert hat.

SPÖ-LAbg. Zenz, Vorsitzender des Sozialausschusses, sprach davon, dass das neue Gesetz „klare Zuständigkeiten“ bringe. Gemeint ist damit, dass das Land seine bisherigen Zuständigkeiten per Gesetz abschafft, obwohl niemand da ist, der die Verantwortung in Zukunft übernimmt. Unter dem Titel „Teilhabe an der Arbeitswelt“ geschieht mit diesem Gesetz das genaue Gegenteil: Viele Menschen mit Behinderung, die jetzt eine Beschäftigung haben, werden durch den Wegfall des Lohnkostenzuschusses ihren Arbeitsplatz verlieren und zu Sozialfällen werden.

KPÖ-Klubobfrau Claudia Klimt-Weithaler: „Mit dem Lohnkostenzuschuss wird eines der wirksamsten Instrumente abgeschafft, das Menschen mit Behinderung bisher geholfen hat, Beschäftigung zu finden. Viele werden auf der Strecke bleiben, niemand wird sie auffangen.“ Das gibt auch das Büro von Soziallandesrat Schrittwieser zu. Das Bundessozialamt spricht von zwei Dritteln der bisherigen Bezieherinnen und Bezieher dieser Leistung. Die SPÖ gab sogar zu, keine Zahlen zur Wirksamkeit des Zuschusses erhoben zu haben. Zynisch ist die Berufung der SPÖ auf einen Rechnungshofbericht – darin werden die nun erfolgten Streichungen nämlich gar nicht gefordert.

„Die BHG-Novelle besteht fast ausschließlich aus Streichungen bisher garantierter Leistungen für Menschen mit Behinderung. Vor nicht allzu langer Zeit war die Steiermark in diesem Bereich führend, jetzt erfolgt unter der selbst ernannten Reformpartnerschaft ein weiterer Schritt zurück. Anstatt sich der sozialpolitischen Verantwortung zu stellen, begnügt sich die SPÖ damit, die Verschlechterungen schönzureden.“, so Klimt-Weithaler.

Veröffentlicht: 1. Juli 2014

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