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Beratungsverträge: Murgg (KPÖ) spricht von „Fantasiesummen“

Murgg: Irreführende Zahlen und schlampige Vorgangsweise begünstigten Geldverschwendung

In der heutigen Sitzung des Kontrollausschusses des steirischen Landtags kamen in Anwesenheit aller Regierungsmitglieder Details jener Beratungsverträge zu Sprache, die das Land aufgrund der Geheimhaltungspolitik von SPÖ und ÖVP bereits seit Monaten beschäftigen.
 

KPÖ-Abgeordneter Murgg, Vorsitzender des Kontrollausschusses: „In vielen Fällen ist es abenteuerlich, wie das Geld verpulvert wurde. Beträge in Millionenhöhe wurden für Projekte ausgegeben, die tatsächlich nie umgesetzt wurden. Durch die Verwendung irreführender Zahlen und eine phasenweise schlampige Vorgangsweise wurden der Landesrechnungshof und damit auch der Kontrollausschuss irregeführt, was die tatsächliche Höhe der Beratungsleistungen im fraglichen Zeitraum anbelangt.“

Gegenstand der Beratungen waren etwa jene 430.000 Euro, die der SPÖ-nahe Anwalt Lansky aus dem Büro des Landeshauptmannes Voves für die Anbahnung der Privatisierung weiterer Teile der Estag, die bereits zu 25 Prozent dem französischen Atomstromkonzern EdF gehört, erhielt. 535.000 Euro erhielten die beteiligten Banken. Der Verkauf kam bekanntlich nicht zustande, aber die Anwaltskanzlei machte dennoch ein gutes Geschäft: Wenn man jenen Stundensatz hochrechnet, der dem Ausschuss mitgeteilt wurde, hat zumindest ein Mitarbeiter der Kanzlei Lansky ein Jahr lang durchgehend und ausschließlich den Estag-Verkauf vorbereitet.

Murgg betont, dass das Land nun die richtigen Schlüsse aus der Affäre ziehen muss. Die KPÖ wird dem Landtag unter anderem folgende Vorschläge und Forderungen unterbreiten:

• Beratungsverträge dürfen nur vergeben werden, wenn das zuständige Regierungsmitglied begründen kann, warum ein Auftrag nötig ist und nicht im Rahmen der Landesverwaltung erledigt werden kann.
• Die Kosten für derartige Leistungen müssen limitiert sein und dürfen nicht der Geheimhaltung unterliegen. Firmen und Personen, welche Beratungsleistungen erbringen, erklären sich einverstanden, dass Inhalt und Umfang der Leistung offengelegt werden. Dadurch fällt das Argument des Datenschutzes weg, mit dem die Regierungsparteien die Veröffentlichung der Liste verhindern wollten.
• Oft wäre es kostensparender und vor allem auch qualitativ besser, statt teurer und letztlich oft unverbindlicher Beratungsleistungen auf verlässliches und kompetentes Personal zurückgreifen zu können, das nicht unter Druck steht, ein bestelltes Ergebnis liefern zu müssen, um Folgeaufträge nicht zu verlieren.

Veröffentlicht: 12. Juni 2012

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