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Beratungsverträge: KPÖ-Antrag auf transparente Richtlinien

LAbg. Murgg (KPÖ): Auch landesnahe Unternehmen unter die Lupe nehmen

Die KPÖ wird, wie angekündigt, in der Sitzung des steirischen Landtags am 19. Juni 2012 einen Antrag einbringen, der klare Richtlinien für die umstrittenen Beratungsverträge vorsieht. In den letzten Jahren gab das Land fast 25 Mio. für Beratungsleistungen aus, dazu kommen Consultingverträge mit landesnahen Unternehmungen, die bisher noch gar nicht Gegenstand einer Prüfung waren.
 

Werner Murgg, KPÖ-LAbg. und Vorsitzender im Kontrollausschuss: „Beratungsverträge sollen nur mehr in begründbaren Fällen vergeben werden. Außerdem schlagen wir strenge Richtlinien vor, die einen Missbrauch, wie er nun im Raum steht, unmöglich machen sollen. Regierungsmitglieder sollen sich künftig auch nicht mehr hinter vorgeschobenen Datenschutzbedenken verstecken können, wenn es um öffentliches Geld geht.“

Die Forderungen im Wortlaut:

Die Landesregierung wird aufgefordert, Richtlinien für die Vergabe externer Beratungsleistungen im Rahmen der Landesverwaltung und für die im Mehrheitsbesitz des Landes befindlichen Unternehmungen zu entwickeln bzw. dem Landtag zuzuleiten, die sicherstellen, dass

a) Beratungsverträge nur vergeben werden dürfen, wenn das zuständige Regierungsmitglied begründen kann, warum der Auftrag notwendig ist und weshalb die sachzuständigen Stellen der Landesverwaltung nicht über die dazu notwendige Expertise verfügen,

b) die Kosten für derartige Leistungen limitiert werden, wobei eine Stückelung zusammenhängender Folgeaufträge unzulässig ist,

c) festgelegt wird, dass Verträge mit externen BeraterInnen grundsätzlich nicht der Geheimhaltung oder dem Datenschutz unterliegen, und AuftragnehmerInnen sich mit der Offenlegung von Umfang und Inhalt der Leistungen einverstanden erklären müssen,

d) bei wiederkehrender Inanspruchnahme externer BeraterInnen für spezifische Aufgaben eine Überprüfung eingeleitet wird, um festzustellen, ob diese in vergleichbarer Qualität und kostensparender im Rahmen der Landesverwaltung wahrgenommen werden können, und

e) dem Landtag über die extern vergebenen Beratungsleistungen jährlich Bericht zu erstatten ist,

Veröffentlicht: 18. Juni 2012

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