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Bedarfszuweisungen: Schluss mit Geheimhaltung!

KPÖ fordert Offenlegung der Verwendung von Fördermitteln -147 Mio. Euro

Seit 2006 legt die steirische Landesregierung die Verwendung sämtlicher Fördergelder in einem Bericht offen. Die Initiative ging von der KPÖ aus, seither wird der Bericht dem Landtag jedes Jahr vorgelegt. Allerdings verschweigt der Bericht, wie die „Bedarfszuweisungen“ an die Gemeinden aufgeteilt werden.

Im Jahr 2014 wurden insgesamt 147 Millionen Euro an steirische Gemeinden ausgezahlt. Damit wurden 2967 Projekte finanziert. Aus dem Förderbericht geht weder hervor, um welche Projekte es sich handelt, noch welche Gemeinden in den Genuss dieser Gelder gekommen sind.

Anlässlich der Veröffentlichung des Förderberichts für das Jahr 2014 erneuert die KPÖ in zwei Anfragen an die zuständigen Regierungsmitglieder LH Schützenhöfer und LH-Stv. Schickhofer die Offenlegung der Verwendung der Bedarfszuweisungen.

Klubobfrau Claudia Klimt-Weithaler: „Es kann nicht sein, dass die steirische Bevölkerung nicht erfährt, was mit den 147 Millionen Euro geschieht. Das ist keine Kleinigkeit. Wenn das Geld sinnvoll eingesetzt wird, gibt es auch keinen Grund für die Geheimhaltung.“

Veröffentlicht: 23. November 2015

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