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Bärnbach: Tariferhöhungen bei Wasser und Kanal

Pibernig (KPÖ): "Preissprung trifft Einkommensschwache besonders"

Während die „Bärnbacher Stadtzeitung“ jedes Mal ganzseitige Berichte über Bärnbacher Wirtschaftswunderkinder bringt, informierte man die Bevölkerung lediglich über Anschlag im Rathaus, dass in der Gemeinderatssitzung vom 2.März 2006 eine Änderung der Wasserleitungsordnung und der Kanalabgabenordnung einstimmig beschlossen wurde. Der Beschluss wurde im Amtszimmer zur Einsichtnahme aufgelegt. Nachdem ja alle Gemeindebürger die Anschläge im Rathaus lesen und dann noch den Inhalt der angeschlagenen Beschlüsse im Amtszimmer studieren, meinen die Damen und Herren Gemeinderäte ihrer Informationspflicht zur Genüge nachgekommen zu sein.

Erst in der Dezemberausgabe der „Bärnbacher Stadtzeitung“, nahezu gleichzeitig mit den Jahresabrechnungen 2006, wird in knapper Form irgendwo im hinteren Bereich der offiziellen Gemeindezeitung mitgeteilt, dass eine Mindestabgabemenge für Wasser und Kanal von 50 Kubikmeter je Hausanschluss festgelegt wurde. Was bedeutet, dass bei einem Verbrauch von zum Beispiel 20 Kubikmeter 50 Kubikmeter verrechnet werden. Diese Maßnahme soll dazu dienen, die Fixkosten des Wasser- und Kanalsystemes verstärkt durch Kleinabnehmer abzudecken. Damit haben nicht die Großabnehmer, sondern die Kleinverbraucher vermehrt zu den auflaufenden Fixkosten beizutragen. Der Gemeinderatsbeschluss sei auch der zuständigen Fachabteilung zur Genehmigung vorgelegt worden. Was diese dazu sagt, wird uns allerdings verschwiegen. In diesem Zusammenhang wäre es auch interessant zu erfahren, ob potenten Firmen wie Stölzle Oberglas oder Remus der gleiche Tarif je Kubikmeter vorgeschrieben wird, wie den Normalverbrauchern.

Der Gemeinderatsbeschluss, der rückwirkend bereits für die Jahresabrechnung 2006 wirksam ist, hat viele Kleinverbraucher völlig überraschend getroffen. Zum Beispiel bei einem Wasserverbrauch von 20 Kubikmetern in Jahr 2005 wird durch die Verrechnung der Mindestabgabemenge von 50 Kubikmetern die Jahresabrechnung eine Nachforderung von etwa 140 Euro aufweisen!

Die Einführung einer Mindestabgabemenge für Wasser und Kanal ist äußerst unsozial, nachdem die Kleinverbraucher in der Regel den einkommensschwachen Gemeindebürgern zuzurechnen sind. Wir fordern den Gemeinderat von Bärnbach auf, den einstimmig gefassten Beschluss sofort und mit rückwirkender Gültigkeit zurückzunehmen!

Klaus Pibernig (KPÖ)

Veröffentlicht: 8. Januar 2007

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