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Babyklappe: Mütter und Babys in Krisensituation schützen!

KPÖ mahnt Umsetzung der Ankündigungen im LKH ein

Zum Jahreswechsel legte eine Steirerin ihr Neugeborenes in der Tiefgarage des Grazer LKH ab, da sie sich rund um die Babyklappe nicht sicher und unbeobachtet fühlte. Das Baby blieb zum Glück unverletzt. Nach diesem Vorfall kündigte die KAGes Verbesserungen des Sichtschutzes an, die aber bis heute nicht umgesetzt wurden. Die KPÖ drängt nun auf Umsetzung der Maßnahmen.

Der Sichtschutz besteht aus einer kleinen Hecke, die lediglich aus einer Blickrichtung Anonymität sichert – und das auch nur, solange die Hecke genug Blätter trägt. Seitens der KAGes hatte es nach dem Vorfall geheißen, dass ein unbeobachtetes Benutzen der Babyklappe tatsächlich – vor allem in den Wintermonaten – kaum möglich sei und an einer Verbesserung des Sichtschutzes gearbeitet werde. Seit dem Vorfall sind sechs Monate vergangen.

Um hoch belasteten Frauen, die ihre Schwangerschaft verdrängen bzw. verheimlichen, einen menschlichen Ausweg aus ihrer Notlage zu eröffnen, gibt es seit 2001 die Möglichkeit der anonymen Geburt. Gleichzeitig wurde am LKH Graz eine Babyklappe installiert. Laut Landesstatistik wurde sie seit 2001 achtmal in Anspruch genommen. Während das Weglegen eines Kindes in eine Babyklappe straffrei bleibt, steht das Aussetzen eines Kindes in Österreich unter Strafe.

Die KPÖ hat eine schriftliche Anfrage an die zuständige Landesrätin Juliane Bogner-Strauß gerichtet, welche Maßnahmen wurden seitens des LKH-Univ. Klinikum Graz gesetzt wurden, damit die Nutzung der Babyklappe anonym und damit sicher für Mutter und Kind erfolgen kann.

Veröffentlicht: 20. Juni 2020

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