Asbest: KPÖ für strengere Regelung und Offenlegung der Daten
Claudia Klimt-Weithaler fordert besseren Schutz der Bevölkerung und regelmäßige Kontrollen
Das hochgiftige Material Asbest ist seit 2003 verboten und muss unter besonderen Sicherheitsvorkehrungen entsorgt werden. In Frohnleiten geschah dies offenbar nicht immer korrekt, die Lagerung erfolgte „unsachgemäß und teilweise ungesichert“ in offen herumliegenden Säcken. Das wurde im Jahr 2018 bekannt. Die Kritik der KPÖ wurde damals von der Landesregierung als ungerechtfertigt abgetan. Inzwischen ist aber klar, dass die Vorgänge doch nicht so harmlos waren.
Asbest ist eine Sammelbezeichnung für verschiedene natürlich vorkommende, faserförmige kristallisierte Silikat-Minerale, die nach ihrer Aufbereitung Fasern unterschiedlicher Länge ergeben. Asbest wurde einst als „Wunderfaser“ angesehen, weil das Material eine große Festigkeit besitzt, hitze- und säurebeständig ist und hervorragend dämmt. Allerdings ist Asbest als Feinstaub eindeutig krebserzeugend. Die AUVA weist nachdrücklich darauf hin, dass selbst bei Einhaltung der Grenzwerte das Krebsrisiko nur verringert, aber keineswegs beseitigt ist.
Das Problem bei Asbestvorkommen ist, dass sie meist nicht frühzeitig erkannt werden. Betriebe werden derzeit nicht regelmäßig kontrolliert bzw. werden nicht regelmäßig Stichproben genommen. KPÖ-Klubobfrau Claudia Klimt-Weithaler forderte daher im Landtag, ein Monitoringsystem und ein Asbestkataster einzuführen, das öffentlich zugänglich ist.
„Der Asbestmüll kann nicht weggezaubert werden. Aber bei der Lagerung gibt es Möglichkeiten, die Sicherheit zu erhöhen und die Bevölkerung besser zu informieren. Das sollte schnell umgesetzt werden, denn in der Steiermark gibt es viel zu viele Asbestdeponien“, so die KPÖ-Abgeordnete.
Die KPÖ fordert:
- ein allgemeines Minimierungsgebot für Asbest,
- ein gesetzlich vorgeschriebenes regelmäßiges Monitoring und
- ein öffentlich zugängliches Asbestkataster, das zur Information von staatlichen Stellen, Gewerkschaften, Betriebsräten, Unternehmen, Organisationen und Interessierten genutzt werden kann.
Der Antrag wurde von SPÖ und ÖVP und im dritten Punkt auch von der FPÖ abgelehnt.
Veröffentlicht: 11. Februar 2020