Arme, alte Frauen…

Laut Bundesverfassung sind in Österreich „alle StaatsbürgerInnen vor dem Gesetz gleich"

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Claudia Klim-Weithaler

Laut Bundesverfassung sind in Österreich „alle StaatsbürgerInnen vor dem Gesetz gleich, Vorrechte der Geburt, des Geschlechtes, des Standes, der Klasse und des Bekenntnisses sind ausgeschlossen.... Bund, Länder und Gemeinden bekennen sich zur tatsächlichen Gleichstellung von Mann und Frau. Maßnahmen zur Förderung der faktischen Gleichstellung von Frauen und Männern insbesondere durch Beseitigung tatsächlich bestehender Ungleichheiten sind zulässig.“ (Art. 7 B-VG)

In der Praxis ist diese Gleichstellung von Frauen und Männern nach wie vor nicht erreicht. Seit Beginn der Krise hat sich die wirtschaftliche und soziale Lage dramatisch verschärft. Frauen waren und sind davon besonders betroffen: Sie sind die ersten, die mit prekären Beschäftigungsverhältnissen, schlecht bezahlten Teilzeitjobs und einer generellen Senkung des Lohnniveaus auf dem Arbeitsmarkt konfrontiert sind. Frauen verdienen weniger, haben geringere Aufstiegschancen im Beruf und leisten den Großteil der unbezahlten Arbeit (Haushalt, Kinderbetreuung, Pflege von alten und/oder kranken Angehörigen). Teilzeitbeschäftigung, niedriges Einkommen und Zeiten von Arbeitslosigkeit führen zu geringeren Pensionen und erhöhen das Risiko der Altersarmut. Um dem entgegen zu wirken, braucht es Maßnahmen, die Frauen fördern und unterstützen.

Bereits im Jahr 1992 wurde unter Federführung von Johanna Dohnal ein Gleichbehandlungspaket ausgearbeitet, das aber dann nur in einer abgespeckten Variante beschlossen wurde.
Im Hinblick auf die zahlreichen offen gebliebenen Forderungen des ursprünglichen
Gleichbehandlungspakets wurde ein sogenanntes Berichtslegungsgesetz verabschiedet. In diesem bekennt sich der Bund zum „schrittweisen Abbau von bestehenden gesellschaftlichen, familiären und wirtschaftlichen Benachteiligungen von Frauen“ bis zum Beginn der schrittweisen Angleichung des weiblichen Pensionsanfallsalters.
Gleichzeitig wird jedoch immer wieder die Forderung nach einer vorzeitigen Anhebung des gesetzlichen Frauenpensionsantrittsalters laut.

Die Angleichung des unterschiedlichen Antrittsalters ist bereits vom Gesetzgeber beschlossen und der Prozess eingeleitet.
U.a. spricht sich der ÖGB gegen eine vorzeitige Angleichung aus und formuliert in seinem „Leitantrag“ vom 17. ÖGB-Bundesfrauenkongress:
„Statt in Pension wären viele Frauen bei einer vorzeitigen Angleichung des gesetzlichen
Pensionsantrittsalters vermehrt arbeitslos, weil sie am Arbeitsmarkt aufgrund ihres Alters keine Beschäftigung mehr finden. Auf Arbeitslosengeld folgt Notstandshilfe, die aber vielen Frauen verwehrt wird, weil das Einkommen des Partners angerechnet wird.“
Die Folgen sind absehbar: Frauen würden damit in die Armut gedrängt, ein selbstbestimmtes Leben dadurch beinahe unmöglich.


Was muss man dagegen tun?

Wir setzen uns deshalb dafür ein, dass es zu keiner vorzeitigen Angleichung des gesetzlichen Frauenpensionsantrittsalters kommt und haben einen dementsprechenden Antrag im Landtag gestellt.
Außerdem treten wir entschieden gegen die Diskriminierung von älteren Beschäftigten (Männer und Frauen) auf und fordern für sie Sicherheit durch die Ausweitung des Kündigungsschutzes.
Der PensionistInnenpreisindex muss jährlich ermittelt werden und darf nicht hinter den VerbraucherInnenpreisindex zurückfallen. Pensionsanpassungen müssen immer ab 1.Jänner des Kalenderjahres gemacht werden, auch für NeupensionistInnen.

Landtags-Abgeordnete Claudia Klimt-Weithaler (KPÖ) 

 

9. Juni 2016