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Arbeitslosengeld: Erhöhung ist Gebot der Stunde

Viele können mit 55 % des letzten Gehalts die Alltagskosten nicht mehr bestreiten

Foto:© Pia Schmikl

Die Coronavirus-Pandemie hat die Arbeitslosenzahlen in Österreich auf einen historischen Höchststand anwachsen lassen. Derzeit sind 63.000 Steirerinnen und Steirer beim AMS arbeitslos gemeldet, noch mehr sind in Kurzarbeit. Wer seine Arbeit verliert, verliert fast die Hälfte des Einkommens. Deshalb setzt sich die KPÖ morgen im Landtag dafür ein, das Arbeitslosengeld auf 70 % des letzten Bezugs anzuheben. SPÖ und FPÖ haben Zustimmung signalisiert.

Die Arbeitslosigkeit ist auf ein Niveau gestiegen, das in der Zweiten Republik unerreicht ist. Die Steiermark ist das Bundesland mit dem dritthöchsten Anstieg an Arbeitslosen. Österreichweit stieg die Arbeitslosenquote nach nationaler Definition im April um 4,7 Prozentpunkte auf 12,2 Prozent. Es muss verhindert werden, dass Menschen, die durch die Corona-Krise in die Arbeitslosigkeit rutschen, um ihre Existenz gebracht werden.

KPÖ-LAbg. Werner Murgg: „Die Arbeitslosigkeit trifft viele Menschen, die schon in Beschäftigung kaum von ihrem Einkommen leben können. Wer ein niedriges Grundgehalt hat, kann mit nur 55 Prozent des letzten Nettoeinkommens die Alltagskosten nicht mehr bestreiten. Es ist Zeit, das Arbeitslosengeld zu erhöhen. Der Landtag sollte die Gelegenheit nutzen, ein kräftiges Signal nach Wien zu senden.“

Von den Corona-Milliarden kommt nur etwa ein Zehntel direkt den arbeitenden Menschen zugute. Dieses Geld fließt in der Regel direkt zurück in den wirtschaftlichen Kreislauf und ist deshalb wichtig, Kaufkraft und Arbeitsplätze zu erhalten.

Auch der ÖGB verweist auf die Notwendigkeit einer Erhöhung des Arbeitslosengeldes: „In Österreich ist das Arbeitslosengeld im Verhältnis zum letzten Nettoeinkommen mit 55 Prozent aber auch international relativ niedrig. Arbeitslose Menschen sind jetzt und waren auch vor der Corona-Krise stark armutsgefährdet. Das durchschnittliche Arbeitslosengeld lag 2018 monatlich bei ca. 960 Euro, das ist deutlich unter der Armutsgrenze von 1.259 Euro.“

Die Landesregierung wird aufgefordert, an die Bundesregierung mit dem Anliegen heranzutreten, das Arbeitslosenversicherungsgesetz insofern zu novellieren, dass der Grundbetrag des Arbeitslosengeldes (Nettoersatzrate) auf 70 Prozent des Nettoeinkommens angehoben wird.

Veröffentlicht: 4. Mai 2020

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