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Appell an LR Flecker: Sozialhilfeanwaltschaft schnell umsetzen!

KPÖ sieht sich durch Armutskonferenz bestätigt und drängt auf rasche Lösung

Bei der Auszahlung der Sozialhilfe gibt es in Österreich grobe Mängel. Die Bürokratie arbeitet langsam, die Höhe ist oft willkürlich und die Betroffenen werden in vielen Fällen nicht korrekt informiert. Zu diesem Schluss kommt die aktuelle Studie „Sozialhilfevollzug in Österreich“ der Österreichischen Armutskonferenz. Die Schlussfolgerungen der Studie decken sich mit jenen Vorschlägen, die die KPÖ im Juli 2006 im steirischen Landtag eingebracht hat. Darauf weist KPÖ-Klubobmann Ernest Kaltenegger hin und appelliert an Sozial-Landesrat Flecker, die KPÖ-Forderung nach einer unabhängigen, weisungsfreien Sozialhilfeanwaltschaft schnell umzusetzen.

Einige der häufigsten Probleme im Zusammenhang mit der Sozialhilfe:
• Der Datenschutz ist oft nicht ausreichend gewährleistet.
• Es gibt von den Behörden Aussagen wie: „Sie sind zu jung für Sozialhilfe.“
• Manchmal werden monatelang nur „Überbrückungshilfen“ gewährt, die deutlich unter dem Sozialhilfe-Richtsatz liegen.
• Die AntragstellerInnen werden oft nicht ausreichend über ihre Rechte aufgeklärt.
• Bescheide werden nicht erstellt – es gibt dann keine Möglichkeit der Berufung.
• Es gibt sehr unterschiedliche Auslegungen des SH-Gesetzes der einzelnen Bezirkshaupt-mannschaften (Beispiel: Aufwand für Unterkunft).
• Selbst Mindestpensionistinnen werden zum Rückersatz verpflichtet.

Klubobmann Kaltenegger: „In der Praxis zeigen sich immer wieder grobe Mängel im Vollzug der Sozialhilfe. In Einzelfällen können wir Betroffenen helfen, aber was wir brauchen, ist eine unabhängige Stelle, die den Menschen hilft, zu ihrem Recht zu kommen! Ich bin sehr froh darüber, dass die Österreichische Armutskonferenz das Problem öffentlich angesprochen hat, vielleicht führt das zu einem Umdenken bei LH-Stv. Flecker, der unsere Vorschläge bisher immer als unnötig abgetan hat.“

Die Praxis zeigt, dass Menschen, die Anspruch auf Sozialleistungen haben, in einigen steirischen Bezirken größte Probleme haben, die ihnen zustehenden Leistungen in Anspruch nehmen zu können. Sozialarbeiterin Karin Gruber, die seit 2005 für die KPÖ Sozialberatungen durchführt, betonte im Rahmen einer Presskonferenz zu Jahresbeginn: „Zu unseren Sozialberatungen kommen immer wieder Menschen, die mit ihrem Einkommen unter dem Existenzminimum liegen und die Anspruch auf Sozialhilfe haben, aber diesen Anspruch nicht durchsetzen können. Das Sozialhilfegesetz ist an und für sich nicht schlecht – doch krankt es am Vollzug.“

Veröffentlicht: 25. Januar 2008

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