Amesbauers „Sozialbilanz“: Die Menschen hinter den Kürzungen

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Bürgermeisterin Elke Kahr, Landtagsabgeordneter Alexander Melinz, Sozialarbeiterin im KPÖ-Landtagsklub Andrea Prieschl-Höllmüller

Seit einem halben Jahr ist das neue steirische Sozialunterstützungsgesetz in Kraft. Soziallandesrat Hannes Amesbauer präsentierte die erste Bilanz als großen Erfolg: Rund 1.500 Menschen haben seit Februar aufgrund der verschärften Kriterien ihre Sozialunterstützung verloren. Besonders stolz ist die blau-schwarze Landesregierung offenbar auf eines: Möglichst hart durchzugreifen und möglichst viele Menschen aus der sozialen Absicherung zu drängen. Was in Amesbauers Bilanz fehlt: Hinter diesen 1.500 Fällen stehen Menschen und ihre Schicksale. Dazu kommen natürlich die unzähligen Personen, denen die Hilfsleistung zwar nicht komplett gestrichen, aber zu einem großen Teil gekürzt wurden.

 

Wer ist wirklich von den Kürzungen Betroffen?

Ein Blick auf die Zahlen zeigt, wie wenig die FPÖ-Erzählung von der „sozialen Hängematte“ mit der Realität zu tun hat: 2024 bezogen im Schnitt 1,2 Prozent der Steirer:innen, also rund 15.257 Personen Sozialunterstützung. Rund 70 Prozent davon standen dem Arbeitsmarkt gar nicht zur Verfügung. Dazu zählen unter anderem nicht arbeitsfähige Menschen, Kinder und Schüler:innen, Personen mit Angehörigenpflege, Pensionist:innen sowie sogenannte „Aufstocker“, die aufgrund eines zu geringen Einkommens Sozialunterstützung erhalten.

Von allen Personen des Sozialhilfebezugs waren damit lediglich 4.656 Menschen bzw. 30,52 Prozent grundsätzlich für den Arbeitsmarkt verfügbar.

„Wenn Amesbauer voller Stolz verkündet, dass 1.500 Menschen mittlerweile keine Sozialunterstützung mehr erhalten, gleichzeitig aber nicht sagen kann, was mit diesen Menschen passiert ist und wie viele von ihnen tatsächlich wieder in Beschäftigung sind, ist das für einen Soziallandesrat ein Skandal. Denn nur weil Menschen nicht mehr in der Statistik der Sozialunterstützung aufscheinen, bedeutet das nicht, dass ihre Probleme gelöst sind“, kritisiert KPÖ-Landtagsabgeordneter Alexander Melinz.

 

Welche Auswirkungen haben die Kürzungen auf die Betroffenen?

Wer von einem Tag auf den anderen mit deutlich weniger oder gar keiner Unterstützung auskommen muss, steht teilweise vor existenziellen Problemen – dazu kommen gesundheitliche und psychische Belastungen sowie der Ausschluss aus der gesellschaftlichen Teilhabe. Ein Sozialhilfegesetz muss ein Schutzschirm sein, kein Strafmechanismus. Kontrolle und Sanktionen lösen weder Armut noch steigende Lebenshaltungskosten.

„Die Lebenshaltungskosten steigen, Wohnen, Energie und Treibstoff werden immer teurer und für immer mehr Menschen wird es schwieriger, mit ihrem Einkommen über die Runden zu kommen. Gerade in dieser Situation braucht es eine starke soziale Absicherung und keine zusätzlichen Hürden. Wenn das Land Menschen in schwierigen Lebenssituationen nicht mehr auffängt, ist es für uns als KPÖ selbstverständlich, weiterhin dort zu unterstützen, wo Hilfe dringend gebraucht wird“, betont die Grazer Bürgermeisterin Elke Kahr.

 

Die Menschen hinter den Zahlen

Beispiel 1: Eine sechsköpfige Familie erhält seit der Kürzung der Sozialunterstützung monatlich 690 Euro weniger und muss gleichzeitig das Geld für die steigenden Wohnkosten, unter anderem 998 Euro für die Miete aufbringen. Besonders belastend sind die Kosten für die vier Kinder: Rund 480 Euro fallen zum Schulstart für Material an, dazu kommen Ausflüge und Schulveranstaltungen von mehreren hundert Euro sowie dringend benötigte Kontaktlinsen für die Tochter mit starker Sehschwäche. Die Familie berichtet, dass sie bereits ihren Alltag und ihre Freizeit stark einschränken musste und nun nicht mehr weiß, wie sie die laufenden Kosten bewältigen soll.

Beispiel 2: Bei einem schwer beeinträchtigten Mann, der nach mehreren Schlaganfällen halbseitig gelähmt ist und nur noch über eine halbe Lunge verfügt, führen die neuen Regelungen zu zusätzlichen finanziellen Belastungen. Ein Stromguthaben, ein Steuerausgleich und ein Gewinn wurden als sogenannter „Übergenuss“ von rund 1.200 Euro angerechnet, der nun mit monatlich 100 Euro zurückgezahlt werden muss. Gleichzeitig erhält er aufgrund der neuen Regelungen rund 150 Euro weniger Sozialunterstützung im Monat, obwohl er aufgrund seines Behindertenpasses nur in Teilzeit arbeiten kann.

„Für viele ist es mit großer Scham verbunden, überhaupt um Hilfe bitten zu müssen – umso wichtiger ist es, diesen Menschen zuzuhören, sie ernst zu nehmen und sie so gut wie möglich zu unterstützen. Eigentlich wäre es aber die Aufgabe eines Soziallandesrats, dafür zu sorgen, dass Menschen in unserem Land nicht vor der Frage stehen, wie sie den nächsten Monat finanziell überstehen sollen“, fügt Andrea Prieschl-Höllmüller, die Sozialarbeiterin im KPÖ-Landtagsklub hinzu.

 

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Veröffentlicht: 15. September 2026